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TOP Empfehlungen - Privathaftpflicht Single mit Kind

*Berechnet 07/2024
Single mit Kind,
44 Jahre, Versicherungssumme:
5 Mio., bis 1000 € Selbstbehalt,
1 Jahr Mindestlaufzeit, keine Schäden durch deliktunfähige Kinder
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Haftpflichtversicherung für Alleinerziehende ab 1,79 Euro pro Monat*

Viele Alleinerziehende sind bei der Kindererziehung und dem Verdienst des Lebensunterhalts ganz auf sich allein gestellt. Da ist jede finanzielle Unterstützung willkommen.

Mit dem Privathaftpflichtvergleich von CHECK24 können Singles mit Kindern günstige Tarife finden und abschließen, ohne dafür an den Versicherungsleistungen sparen zu müssen. Den Haftpflichtschutz gibt es schon ab 1,79 Euro* im Monat (500 € Selbstbeteiligung, 1 Jahr Laufzeit). Nutzen Sie jetzt den kostenfreien Online-Rechner und finden Sie die passende Privathaftplicht für sich und Ihr Kind.

 

Privathaftpflicht für Single mit Kind - Leistungen

Alleinerziehende Singles mit Nachwuchs können von ihren Kindern verursachte Schäden häufig in den Versicherungsschutz mit aufnehmen. Die Privathaftpflicht deckt dann Haftpflichtschäden Dritter ab, die Sie oder Ihr Nachwuchs verursacht haben. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden - bis zur im Versicherungsvertrag vereinbarten Deckungssumme.

 

Was verbirgt sich hinter der Leistung „deliktunfähige Kinder“?

Kinder unter 7 Jahren (im Straßenverkehr unter 10 Jahren) gelten als deliktunfähig. Für Schäden, die sie verursachen, sind sie daher nicht verantwortlich oder haftbar. In der Regel müssen dann weder die Eltern noch die Privathaftpflichtversicherung der Eltern für die Schadenregulierung aufkommen. Der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen.

Das Problem: Häufig gehören die Geschädigten zum Freundes- oder Familienkreis und Sie als Eltern haben ein persönliches Interesse an der Begleichung des Schadens. Hier tritt der Leistungsbaustein „deliktunfähige Kinder“ ein. Ihre Privathaftpflichtversicherung bezahlt den Schaden auch ohne dass es hierfür einen rechtlichen Anspruch gibt.

Sollten alle mitversicherten Kinder bereits das 10. Lebensjahr vollendet haben, besteht kein Handlungsbedarf und Ihre Kinder sind ordnungsgemäß in Ihrem gewählten Tarif mitversichert.

Haftpflichtversicherung in 3 Schritten abschließen

  • Versicherungsrelevante Daten wie Geburtsdatum und PLZ eingeben

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