Eine wichtige Rolle bei der Preissetzung für tierärztliche Leistungen spielt die sogenannte Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Die GOT regelt, welche Leistungen der Tierarzt Ihnen bis zu welcher Höhe in Rechnung stellen darf. Dabei unterliegt es dem Ermessen des Tierarztes, mit welchem GOT-Satz er eine Leistung abrechnet. Je höher der Satz, desto teurer wird die Behandlung. Der Arzt darf maximal den 4-fachen GOT-Satz in Rechnung stellen. Zum Beispiel kostet eine komplizierte Zahnextraktion an Ihrer Katze mit dem 1-fachen GOT-Satz 41,04 €, während dieselbe Leistung mit dem 4-fachen GOT-Satz mit 123,12 € zu Buche schlägt.
Bei der Auswahl des GOT-Satzes orientiert sich der Tierarzt an verschiedenen Kriterien. Einsätze am Wochenende oder außerhalb der regulären Sprechstunden sowie ein erhöhter Schwierigkeitsgrad der Behandlung führen oft zu höheren GOT-Sätzen. Häufig stellt der Arzt den 3-fachen Satz in Rechnung, aber auch der 4-fache Satz ist keine Seltenheit.
Bei der Wahl des Katzenversicherungs-Tarifs sollten Sie die maximale Deckung der Tierarztgebühren beachten. Deckt der Tarif die Tierarztkosten bis zum 2-fachen GOT-Satz, Ihnen wird jedoch der 4-fache Satz in Rechnung gestellt, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Im Vergleich sehen Sie auf einen Blick, bis zu welchem Satz ein Tarif die Kosten übernimmt. Alle Tarife auf CHECK24 tragen die Tierarztgebühren bis zum 4-fachen GOT-Satz.