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Stillschweigende Verlängerung

Bei Versicherungsverträgen jeder Art gilt üblicherweise die sogenannte stillschweigende Verlängerung. Das bedeutet, dass sich der Versicherungsvertrag bei Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um einen festgelegten Zeitraum, zum Beispiel ein Jahr, verlängert, sofern weder die Assekuranz noch der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis aktiv kündigt.

Tarife der Hundehaftpflichtversicherung beinhalten in der Regel ebenfalls eine stillschweigende Verlängerung. Diese Vereinbarung hat für den Versicherungsnehmer den Vorteil, dass er sich nicht selbst um die Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses kümmern muss.

Die Hunderhalterhaftpflicht kündigen

Wenn der Versicherte die Hundehaftpflichtversicherung kündigen möchte, muss er über die Kündigungsfristen informiert sein, damit die stillschweigende Verlängerung nicht erfolgt. Bei den meisten Tarifen besteht eine reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres, das heißt die Kündigung muss spätestens bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein.

Außerhalb dieser Frist gilt unter bestimmten Bedingungen ein Sonderkündigungsrecht, mit dem die Hundehaftpflichtversicherung unabhängig von der regulären Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Wissenswert ist des Weiteren, dass die stillschweigende Verlängerung den Versicherungsanbieter nicht dazu berechtigt, willkürlich die Höhe des Versicherungsbeitrages anzuheben.

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