Kampfhund
Mit dem Begriff Kampfhund – oder auch „gefährlicher Hund“ genannt− ist ein Hund gemeint, der allgemein für gefährlicher gehalten wird als andere Hunde. Das ausschlaggebende Kriterium für die Einteilung in die Gruppe der Kampfhunde ist die Rasse des Vierbeiners. Diese Kategorisierung wird dadurch begründet, dass manche Hunderassen aufgrund ihrer Züchtung ein höheres Aggressionspotenzial besitzen als andere Rassen.
Hunderassen, die in Deutschland zur Kategorie der Kampfhunde gehören, sind beispielsweise Rottweiler, Pitbull Terrier, Bulldoggen und Dobermänner. Allerdings kann auch ein Hund einer anderen Rasse als gefährlich eingestuft werden, wenn er bereits mindestens einmal einen Menschen attackiert hat und somit zur Gefahr für sein Umfeld geworden ist.
Hundehaftpflichtversicherung für Kampfhunde
Grundsätzlich kann man eine Hundehaftpflichtversicherung auch für einen Kampfhund abschließen. Allerdings erheben einige Assekuranzen für Rassen, die in diese Kategorie fallen, deutlich höhere Versicherungsbeiträge. Die Begründung dafür ist, dass ein Kampfhund theoretisch eher einen Haftpflichtschaden verursacht als ein als harmlos geltender Hund. Manche Versicherungsgesellschaften lehnen es im Übrigen kategorisch ab, Kampfhunde überhaupt zu versichern.
Ebenso behalten es sich viele Gemeinden vor, für einen Kampfhund eine höhere Hundesteuer einzufordern als für Hunde anderer Rassen.
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