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Gasvertrag kündigen

Hier erfahren Sie das Wichtigste zur Kündigung Ihres Gasanbieters auf einen Blick:

  1. Bei einem Anbieterwechsel übernimmt in den meisten Fällen Ihr neuer Gasanbieter die Kündigung. Wechseln Sie einfach Ihren Anbieter über CHECK24 und lehnen Sie sich zurück.
  2. In diesen Fällen sollten Sie selbst kündigen:
    - Wenn die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags in weniger als 4 Wochen abläuft.
    - Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Gaspreiserhöhung oder eines Umzugs Gebrauch machen.
  3. Befinden Sie sich noch in der örtlichen Grundversorgung, können Sie jederzeit Ihren Gasanbieter wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt im Grundversorgungstarif nur zwei Wochen.
  4. Die Versorgungssicherheit ist in jedem Fall gewährleistet. Es kommt zu keiner Unterbrechung der Gasversorgung.

Sonderkündigungsrecht bei einer Gaspreiserhöhung

Wenn Ihr Gasanbieter eine Preiserhöhung ankündigt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt sobald Ihnen Ihr Anbieter die geplante Gaspreiserhöhung schriftlich angekündigt hat. Die Frist, die Ihnen Ihr Anbieter für die Kündigung einräumt, steht in der Regel ebenfalls in der schriftlichen Mitteilung. Meistens gilt das Sonderkündigungsrecht 2 Wochen ab Ankündigung der Preiserhöhung. Die genauen Voraussetzungen und Fristen, zu denen Sie bei Preiserhöhungen Ihren Vertrag kündigen können, können Sie zudem den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Vertrages entnehmen.

Bitte beachten Sie: Ein Sonderkündigungsrecht müssen Sie selbst wahrnehmen und in Textform an Ihren Anbieter übersenden. Es reicht nicht aus, einen anderen Gasanbieter damit zu beauftragen. Die Sonderkündigung kann dabei in Form einer E-Mail, eines Fax oder per Post erfolgen. Wichtig hierbei ist auf das Sonderkündigungsrecht zu verweisen.

Sie können auch einfach unsere Vorlage für das Sonderkündigungsrecht oder unseren Kündigungsservice nutzen:

Kündigungsservice nutzen

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Wir bieten Deutschlands sicherste Tarife, die wir regelmäßig und detailliert anhand der zwölf wichtigsten Kriterien bewerten und somit die Qualität sicherstellen.

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