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Berufsunfähigkeits­versicherung für Ärzte

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Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

Ärzte wissen, wie schnell eine Erkrankung oder ein Unfall das gesamte Leben auf den Kopf stellen kann. Gut zu wissen, dass man für diesen Fall zumindest finanziell ausreichend vorgesorgt hat.

Auch Mediziner sollten sich daher für den Fall absichern, dass Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit nicht mehr ausüben können – der Chirurg nach einer komplizierten Handverletzung oder der Zahnarzt mit schweren, chronischen Rückenbeschwerden.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in einem solchen Fall eine vereinbarte, monatliche Rente aus. Damit decken Sie Ihre laufenden Ausgaben und sichern Ihren gewohnten Lebensstandard.

Zwar sind Sie als Arzt in der Regel über ein Versorgungswerk abgesichert. Doch die Leistungen reichen meist nicht aus und werden in der Regel erst dann gezahlt, wenn Sie überhaupt nicht mehr als Mediziner arbeiten könnten und Ihre Approbation zurückgeben müssten. Als niedergelassener Arzt müssten Sie also in den meisten Fällen erst Ihre Praxis aufgeben, bevor das Versorgungswerk zahlen würde.

Infektionsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Als Arzt sollten Sie darauf achten, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Infektionsklausel enthält. Die Versicherung zahlt bei einer solchen Klausel selbst dann, wenn das Gesundheitsamt aufgrund einer ansteckenden Krankheit ein Tätigkeitsverbot verhängen sollte. Von behördlichen Entschädigungszahlungen sind Sie damit nicht mehr abhängig.

Unsere Experten beraten Sie persönlich

Vor dem Abschluss einer Versicherung sollten Sie die Höhe Ihrer monatlichen Rente genau bestimmen und mehrere Angebote miteinander vergleichen. Haben Sie noch Fragen dazu oder wünschen Sie vorab eine persönliche Beratung?

Unsere Experten der Berufsunfähigkeitsversicherung haben bereits zahlreiche Mediziner abgesichert und helfen Ihnen gerne weiter – rufen Sie uns ganz einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

Tarife bereits ab 0,67 € am Tag

Finden Sie die passende Absicherung bereits ab 0,67 € am Tag bzw. 20,23 € im Monat im CHECK24 Berufsunfähigkeitsversicherung-Vergleich.

Berechnung:

  • Assistenzarzt/-ärztin, 25 Jahre alt, Promotion
  • Nichtraucher, 50%–74% Bürotätigkeit
  • 1.000 € Rente abgesichert bis zum 65. Lebensjahr
  • Günstigster Tarif: InterRisk S-M.A.R.T für 20,23 € mtl. bzw. 0,67 € am Tag

Berechnung von 02/2025

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Bis 31.12. abschließen – Preise erhöhen sich zum Jahreswechsel

Ihr Alter beeinflusst beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Höhe Ihres Beitrags.

Bei den meisten Versicherern werden Sie am 1. Januar ein Jahr älter – unabhängig davon, ob Ihr Geburtstag im Januar oder August ist.

Nicht alle Versicherer nehmen jedoch bis zum Ende des Jahres Anträge an. Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung noch bis zum 31.12.2024 abschließen, sichern Sie sich damit ein günstigeres Eintrittsalter und somit dauerhaft günstigere Beiträge

Bis 31.12. abschließen – Preise erhöhen sich zum Jahreswechsel

Ihr Alter beeinflusst beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Höhe Ihres Beitrags.

Bei den meisten Versicherern werden Sie am 1. Januar ein Jahr älter – unabhängig davon, ob Ihr Geburtstag im Januar oder August ist.

Nicht alle Versicherer nehmen jedoch bis zum Ende des Jahres Anträge an. Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung noch bis zum 31.12.2024 abschließen, sichern Sie sich damit ein günstigeres Eintrittsalter und somit dauerhaft günstigere Beiträge