Stationäre Behandlung
Welche Kosten eine Hundekrankenversicherung übernimmt, hängt primär vom Versicherungsanbieter und dem gewählten Tarif ab. In der Regel kann der Hundehalter prinzipiell aus zwei Varianten der Hundekrankenversicherung wählen: Versicherung mit OP- oder Vollschutz. Eine Hundekrankenversicherung mit OP-Schutz enthält in der Regel folgende Leistungen, wenn eine ambulante oder stationäre Behandlung des Hundes notwendig sein sollte:
- Tierarztkosten: Kostenersatz nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
- Kostenersatz in besonderen Notfällen (zum Beispiel Notfalldienste)
- Operationskosten (inklusive Narkose, operationsvorbereitende Untersuchung und Nachbehandlung)
- Kostenersatz bei Physiotherapie nach Operationen
- Kosten für Unterbringung/Verpflegung
Die Höhe des Kostenersatzes hängt immer von der Versicherungsvariante ab. In der Regel ist die Erstattung für ambulante und stationäre Behandlungen jährlich auf eine bestimmte Summe begrenzt. Darüber hinausgehende Kosten muss der Hundebesitzer selbst bezahlen.
Hundekrankenversicherungen mit Vollschutz enthalten normalerweise die oben aufgezählten Leistungen und darüber hinaus noch weitere Leistungen, sogenannte Vorsorgeleistungen (zum Beispiel Wurmkur, Impfungen, Zeckenmittel). Viele Versicherer bieten auch unterschiedliche Leistungstarife (Basis- und Komforttarif) an.
Wartezeit und Selbstbeteiligung beachten:
Bei der Hundekrankenversicherung gibt es eine Wartezeit und in der Regel eine Selbstbeteiligung. Neben dem Leistungsumfang sollten Sie vor Vertragsabschluss diese beiden Aspekte bei der Wahl Ihrer Hundekrankenversicherung berücksichtigen.
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