Beschwerdeverfahren für P2B-Verordnung und Digital Services Act
P2B Beschwerdemanagement
Wir bieten Ihnen hiermit als Kooperationspartner einer CHECK24 Gesellschaft die gesetzliche Möglichkeit gemäß Art. 11 der P2B-Verordnung 2019/1150, sich an ein zentrales Beschwerdemanagement bei CHECK24 zu wenden.
Hinweis: Dieses Beschwerdemanagement steht ausschließlich unseren Kooperationspartnern zur Verfügung. Sie möchten sich als Kunde von CHECK24 über unsere Dienstleistungen beschweren, so nutzen Sie bitte ausschließlich diesen Link.
DSA Beschwerdemanagement
Wir bieten Nutzern hiermit die gesetzliche Möglichkeit gemäß Art. 20 des Gesetzes über digitale Dienste („Digital Services Act“), sich an ein zentrales Beschwerdemanagement bei CHECK24 zu wenden. Bis sechs Monate nach der von uns getroffenen Entscheidung, können betroffene Nutzer Beschwerde gegen diese einreichen.