Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 63
Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
vorsorge@check24.de
Leute!!!! Egal was ihr auch...
Alles Bestens
CHECK24 ist Testsieger
Eine Risikolebensversicherung zur Absicherung des Partners ist eine sinnvolle Sache. Es spielt zunächst keine Rolle, ob man einen Lebenspartner oder einen Geschäftspartner absichern möchte. In beiden Fällen ist bei der Auszahlung im Todesfall der sehr geringe Freibetrag bei der Erbschaftssteuer von nur 20.000 Euro zu berücksichtigen.
Um hier nicht Gefahr zu laufen, einen großen Teil der Auszahlungssumme versteuern zu müssen, ist es absolut sinnvoll, die Verträge nach der sogenannten Über-Kreuz-Variante zu gestalten.
Bei einer Absicherung „über Kreuz“ schließt jeder Partner eine Risikolebensversicherung für den anderen ab.
Ein Partner ist jeweils Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter. Der andere Partner ist die versicherte Person, die mit dem Vertrag abgesichert wird.
Beispiel: Absicherung über Kreuz
Vertrag: Mann |
Vertrag: Frau |
Seine Frau ist die versicherte Person. |
Ihr Mann ist die versicherte Person. |
Der Mann ist Versicherungsnehmer |
Die Frau ist Versicherungsnehmerin |
Der Mann erhält die Todesfallsumme |
Die Frau erhält die Todesfallsumme |
Durch die Gestaltung der Verträge nach dieser Variante entfällt die Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt. Der Versicherungsnehmer erhält die Auszahlungssumme daher in voller Höhe ohne Abzüge. Dabei ist es wichtig, darauf zu achten, dass der Versicherungsnehmer während der gesamten Beitragszahlungsdauer auch die Beiträge zahlt.
Sind die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, würde Erbschaftssteuer unter Berücksichtigung folgender Freibeträge anfallen:
Verhältnis | Freibetrag |
---|---|
Ehe- und eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
Kinder, Enkelkinder (deren Eltern verstorben sind), Stief- und Adoptivkinder | 400.000 € |
Enkelkinder | 200.000 € |
Eltern, Großeltern | 100.000 € |
Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern | 20.000 € |
Schwiegerkinder, Schwiegereltern | 20.000 € |
geschiedene Ehepartner, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft, Geschäftspartner | 20.000 € |
Verbundene Risikolebensversicherung meist nicht sinnvoll
Man kann eine Risikolebensversicherung auch als verbundenen Vertrag abschließen. Dann werden zwei Partner mit einem einzigen Vertrag abgesichert. Allerdings wird die Summe nur einmal ausgezahlt – selbst wenn beide Partner gleichzeitig sterben sollten. Zudem bietet eine Versicherung „über Kreuz“ die Möglichkeit, unterschiedliche Laufzeiten und Versicherungssummen zu vereinbaren.
Um eine passende Risikolebensversicherung zu finden, sollten Sie möglichst mehrere Tarife miteinander vergleichen. Nutzen Sie dazu am besten den größten Online-Vergleich von CHECK24. Wir haben insgesamt rund 400 verschiedene Tarife im Angebot – darunter zahlreiche Testsieger wie etwa die der Zeitschrift Stiftung Warentest Finanzen sowie Angebote der Marktführer. Hierzu zählen etwa die Versicherer Allianz, Hannoversche oder Europa. Ausgewählte Tarife bieten Ihnen zudem eine hohe Flexibilität durch ein tägliches Kündigungsrecht.
Wünschen Sie eine persönliche Beratung zu Ihrem Todesfallschutz? Unsere Experten der Risikolebensversicherung beraten Sie gerne persönlich am Telefon oder per E-Mail.
Die Nirgendwo-Günstiger-Garantie von CHECK24 mit Tarifen ab 1,33 € monatlich
Mit unserer Nirgendwo-Günstiger-Garantie finden Sie darüber hinaus stets günstige Angebote und können bis zu 65 Prozent sparen – eine Versicherungssumme von 50.000 Euro sichern Sie etwa für einen Monatsbeitrag von nur 1,33 Euro ab.*
* Berechnet 06/2025: Mann/Frau, 24 Jahre, Lehrer Gymnasium, Nichtraucher, Versicherungssumme 50.000 €, Laufzeit 10 Jahre, gleichbleibende Versicherungssumme, monatliche Zahlweise, Beispieltarif: WGV Basis (R1) 10
Berechnung von 06/2025