Rentenversicherung Vergleich

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Steuern sparen mit der privaten Rentenversicherung

Anders als eine Riester- oder Rürup-Rente wird die private Rentenversicherung in der Ansparphase nicht steuerlich gefördert. Dafür winken steuerliche Vorteile im Ruhestand – die spätere Rente wird nur gering besteuert.

Rente wird nur mit Ertragsanteil besteuert

Als Rentner profitieren Sie von der günstigen Besteuerung einer privaten Rentenversicherung. Da die Beiträge nicht steuerlich gefördert werden, wird im Alter nur ein kleiner Teil der monatlichen Rente besteuert – der sogenannte Ertragsanteil.

Dieser Ertragsanteil richtet sich danach, ab welchem Alter Sie die Rente beziehen. Möchten Sie die private Rente etwa ab einem Alter von 65 Jahren erhalten, müssen Sie lediglich 18 Prozent der Rente mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Der Rest bleibt steuerfrei.

Günstige Besteuerung von Auszahlungen

Wünschen Sie statt einer lebenslangen Rente eine Auszahlung des angesparten Guthabens, so wird diese Auszahlung in der Regel auch nur zur Hälfte besteuert. Dazu muss die Rentenversicherung eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren haben und die Auszahlung nach dem vollendeten 62. Lebensjahr erfolgen.

Rentenvergleich von CHECK24

Der Online-Vergleich von CHECK24 berücksichtigt neben der privaten Renten­versicherung auch Rürup-und Riester-Renten. So können Sie vorab prüfen, ob eine private Rentenversicherung wirklich die beste Wahl für Sie ist.

Auf Wunsch persönliche Beratung per E-Mail oder Telefon

Haben Sie noch Fragen zur privaten Renten­versicherung oder zur Besteuerung im Alter? Unsere Kundenberater sind auf die Altersvorsorge spezialisiert und helfen Ihnen gerne persönlich weiter. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!

Rentenversicherung Vergleich – so viel mehr Rente können Sie erhalten

Mit dem Rentenversicherungs-Vergleich können Sie bis zu 30 % mehr Rente erhalten.

Der Wert bezieht sich auf die prozentuale Differenz der möglichen jährlichen Renten von zwei fondsgebundenen Privatrenten-Tarifen bei einer monatlichen Einzahlung von 200 € und einem Versicherungsnehmer, welcher am 02.01.1992 geboren wurde (Stand: 01/2025).