Ihre persönliche Versicherungsberatung
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Ob im Straßenverkehr, auf der Arbeit oder innerhalb der Familie: Zu Konflikten kann es jederzeit kommen. Besonders nervenaufreibend wird es, wenn diese sich nicht selbst klären lassen. Kommt es zu einem Rechtsstreit, trägt eine Rechtsschutzversicherung, nach erfolgreicher Deckungszusage, die Anwalts- und Gerichtskosten. Bevor die Leistungen einer Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden können, vergeht jedoch in fast allen Rechtsgebieten eine Wartezeit. Diese beginnt mit dem Versicherungsbeginn und dauert in den meisten Fällen drei Monate. Im Bereich des Eherechtsschutzes können jedoch drei Jahre vergehen bis etwa die Gerichtskosten bei einer Scheidung übernommen werden. Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz um einen Rechtsbaustein, beginnt für diesen die Wartezeit erneut. Einzig im Bereich des Verkehrsrechtsschutzes kann eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit abgeschlossen werden.
Zusätzlich zu Konflikten, die während der Wartezeit entstehen, sind auch Fälle, die Ihre Ursache bereits vor dem Zeitpunkt des Abschlusses haben, nicht im Leistungsumfang inbegriffen. Denn eine Rechtsschutzversicherung greift nicht rückwirkend.
Sie schließen für Ihren bestehenden Rechtsfall ein Soforthilfe-Paket ab in Kombination mit einer passenden Rechtsschutzversicherung für zukünftige Fälle.