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12.5.2025

sehr guter Service 24/7 :)


11.5.2025

Klappt super und ist leicht...

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Mit der Privathaftpflicht gegen Mietsachschäden in der Wohnung oder im Haus absichern

Über 50% der Menschen in Deutschland leben in einem Mietverhältnis und benutzen hierdurch tagtäglich fremdes Eigentum. Hierbei besteht das Risiko, dass man aufgrund unvorhergesehener Missgeschicke und Unfälle sogenannte Mietsachschäden verursacht und hohe Kosten zahlen muss.

Und wir kennen es alle: kurz mal nicht aufgepasst und schon hat man einen Kratzer im Parkett, eine Macke im Türrahmen oder in den Badarmaturen. Mit einer Haftpflichtversicherung können Sie sich gegen solche Schäden absichern und müssen keine Angst mehr vor übermäßig hohen Kosten haben.

Als Mieter haften Sie zwar nicht für Schäden, die durch die normale Abnutzung der Mietsache entstehen, allerdings müssen Sie für größere Schäden am fest verbauten Inventar aufkommen. Deshalb empfehlen wir Ihnen hier das Abschließen einer privaten Haftpflichtversicherung. Bei CHECK24 können Sie über 200 Tarife miteinander vergleichen und den für Sie passenden Tarif finden.

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus möbliert anmieten, ist dieses Mobiliar durch die private Haftpflichtversicherung abgesichert. Um jedoch Ihr eigenes Mobiliar gegen Schäden abzusichern, benötigen Sie eine Hausratversicherung, da die Privathaftpflichtversicherung nur Schäden am Eigentum Dritter absichert.

 

Kurze Übersicht der Leistungen bei Mietsachschäden

Was ist abgesichert?

  • Türen
  • Fensterrahmen
  • Fest verbautes Mobiliar
  • Boden
  • Wände
  • Sanitäranlagen

Was ist nicht abgesichert?

  • Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung
  • Eigenes Mobiliar
  • Vorsätzlichkeit durch den Mieter
  • Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden
  • Glasschäden (Fenster)

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Oft reicht eine einzige Sekunde, in der Sie nicht aufpassen, und schon ist ein Missgeschick geschehen: Sie lassen den teuren, neuen Laptop eines Freundes fallen, den Sie doch eigentlich nur eben kurz bewundern wollten. Sie sind in Gedanken schon beim bevorstehenden Arbeitstag und verletzen auf dem Arbeitsweg mit ihrem Fahrrad einen Fußgänger. Nach dem Gesetz müssen Sie alle Schäden, die Sie anderen zufügen, aus Ihrem privaten Vermögen in unbegrenzter Höhe ersetzen.

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann somit langfristige finanzielle Folgen haben, denn der Schadensverursacher muss per Gesetz für den entstandenen Schaden haften. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Menschen zu Schaden kommen. Hier können die Schadenersatzforderungen schnell mehrere Millionen Euro ausmachen. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt diese Zahlungen. Sollten Sie jedoch den Schaden gar nicht verursacht haben und zu Unrecht in Anspruch genommen werden, hilft Ihnen die Privathaftpflichtversicherung bei der Abwehr solcher Ansprüche. Damit Sie im Fall der Fälle nicht vor dem finanziellen Ruin stehen, ist die Privathaftpflichtversicherung somit eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen überhaupt.

 

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Beispielrechnung, Quelle: CHECK24 Privathaftpflicht-Vergleich, 07/2024:

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