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* berechnet am 02.06.2025
Fahrzeugkauf zum 02.06.2025 mit einer Aprilia VP RXV 450 (HSN:4123/TSN:ABJ), Neupreis 7000 €, Erstzulassung im Juni 2012. Versicherungsnehmer und alleiniger Nutzer: Mann 43 (27.02.1981), verheiratet, Angestellter im öffentl. Dienst, Führerschein 27.02.2001, jährliche Fahrleistung 3000km/Jahr bei überwiegend privater Nutzung, Schadenfreiheitsklasse SF20, keine Schäden in den letzten 3 Jahren, Vorversicherung länger als 5 Jahre bei Concordia gekündigt durch VN. Wohn- und Zulassungsort ist 21337 Lüneburg. Besitzt Einfamilienhaus. Stellplatz: Doppelgarage. Gewünschter Versicherungsschutz: Haftpflicht
Eine Motorrad-Haftpflicht benötigt jeder Fahrzeughalter in Deutschland. Das hat der Gesetzgeber festgelegt. Durch diesen Versicherungsschutz sind – beispielsweise nach einem Verkehrsunfall – begründete Schadensersatzansprüche Dritter gegenüber dem Versicherungsnehmer gedeckt. Die Motorrad-Haftpflichtversicherung wehrt im Bedarfsfall auch unbegründete Forderungen ab. Der Haftpflichtschutz umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummenbetragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, eine Million Euro für Sach- und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Viele Motorrad-Versicherungen bieten jedoch auf freiwilliger Basis höhere Deckungssummen an, meist pauschal bis 100 Millionen Euro.
Ohne gültige Haftpflichtversicherung darf in Deutschland niemand ein Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Die Versicherungsgesellschaft kann frei gewählt werden. Nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer profitieren im Schadensfall von einer Motorrad-Haftpflicht. Jeder Motorradhalter haftet grundsätzlich für selbst verursachte Schäden in voller Höhe. Kommt es zu einem Unfall, begleicht die Versicherung anstelle des Versicherten berechtigte Schadensersatzforderungen des Unfallgegners bis zur maximalen Höhe der vereinbarten Deckungssumme. So ist der Versicherungsnehmer vor hohen finanziellen Belastungen geschützt. Auf der anderen Seite können Unfallopfer sicher sein, dass sie ihre berechtigten Schadensersatzansprüche auch ausbezahlt bekommen.