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Hundehaftpflicht Vergleich
für Nordrhein-Westfalen

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  • Vergleichen & gesetzliche Pflicht in NRW erfüllen
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  • ab 2,50 Euro monatlich
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Hundehaftpflichtversicherung für Nordrhein-Westfalen

Hundebesitzer tun viel dafür, dass sich ihr Vierbeiner rundum wohlfühlt. Füttern, Gassi gehen, Pflege, Kranken- und Versicherungsschutz - all dies sind normalerweise Selbstverständlichkeiten, die jedoch viel Zeit und auch Geld kosten. Mit dem Hundehaftpflicht-Vergleich von CHECK24 können Sie Zeit und möglicherweise auch Kosten sparen. 

Für Hundehalter in Nordrhein-Westfalen gibt es grundsätzlich drei Regelungen, die es in Hinblick auf die Hundehaftpflichtversicherung zu beachten gilt:

  1. Für Hunderassen, die gem. §3 des Hundesgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen als gefährlich eingestuft werden, ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht. Als gefährlich gelten die Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
  2. Gemäß §10 des Hundesgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Rassen ebenfalls verpflichtend, wenngleich sie nicht als gefährlich eingestuft werden. Dazu zählen die Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
  3. Für große Hunde, d. h. Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, müssen Hundehalter*innen ebenso eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen

Obwohl der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung demnach nicht für alle Hunderassen gilt, empfiehlt sich die Versicherung dennoch für jede Hunderasse, unabhängig davon, ob diese explizit im Gesetzestext aufgeführt wird. Nur mit einer Hundehaftpflichtversicherung sind Sie im Schadensfall bestmöglich abgesichert. Mit dem Hundehaftpflicht-Rechner von CHECK24 können Sie kostenlos über 120 Tarife vergleichen.

Sofort-Schutz und tägliche Kündigung möglich

Nur bei CHECK24: Beim Online-Antrag vieler Versicherungen erhalten Sie bei positiver Prüfung sofort eine verbindliche Versicherungsbestätigung per E-Mail – auch „Sofort” als Startzeitpunkt möglich! Für ausgewählte attraktive Tarife gilt außerdem, dass Sie den Vertrag über CHECK24 jederzeit unkompliziert kündigen können. Daher können Sie ohne Risiko abschließen.

Hundehaftpflicht-Versicherungsvergleich - Beispielrechnung

*Beispielrechnung:

  • Versichertes Tier: 1 Hund (Chihuahua), Versicherungsnehmer: 40 Jahre
  • Günstigster Tarif: Neodigital – L Spezial GK, 30,00 € jährlich, 300 € Selbstbeteiligung, 5 Mio. € Deckungssumme
  • Teuerster Tarif: Hausbesitzer-Versicherung – Plus Mietsachschäden, 140,00 € jährlich, keine Selbstbeteiligung, bis 15 Mio. € Deckungssumme

Gesamtersparnis: 78 %
Quelle: CHECK24 Hundehaftpflicht-Vergleich, 10/2024

Hundehaftpflichtversicherung in 3 Schritten abschließen

  • Versicherungsrelevante Daten eingeben

  • Tarife vergleichen und passende Angebote finden

  • Wunschtarif schnell und sicher abschließen

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 120 Tarife der Hundehaftpflicht kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

In §3, § 5 Abs. 5 und §10 des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass Halter*innen von gefährlichen Hunden, als auch von großen Hunden und Hunden bestimmter Rassen verpflichtet sind, eine Hundehaftpflichtversicherung zur Deckung von Personen- und Sachschäden abzuschließen. Die Versicherungssumme für Personenschäden muss mindestens 500.000 € und für sonstige Schäden 250.000 € betragen.

Nur bei CHECK24: Beim Online-Antrag vieler Versicherungen erhalten Sie bei positiver Prüfung sofort eine verbindliche Versicherungsbestätigung per E-Mail – auch „Sofort” als Startzeitpunkt möglich!

Nur bei CHECK24: Für ausgewählte attraktive Tarife können Sie den Vertrag jederzeit unkompliziert kündigen. Daher können Sie ohne Risiko abschließen.

Monatliche Kosten für 1 Hund (Chihuahua), Versicherungsnehmer: 40 Jahre, Tarif: Neodigital – L Spezial GK, 30,00 € jährlich, 300 € Selbstbeteiligung, 5 Mio. € Deckungssumme

Beispielrechnung von: 10/2024

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 120 Tarife der Hundehaftpflicht kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

In §3, § 5 Abs. 5 und §10 des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass Halter*innen von gefährlichen Hunden, als auch von großen Hunden und Hunden bestimmter Rassen verpflichtet sind, eine Hundehaftpflichtversicherung zur Deckung von Personen- und Sachschäden abzuschließen. Die Versicherungssumme für Personenschäden muss mindestens 500.000 € und für sonstige Schäden 250.000 € betragen.

Nur bei CHECK24: Beim Online-Antrag vieler Versicherungen erhalten Sie bei positiver Prüfung sofort eine verbindliche Versicherungsbestätigung per E-Mail – auch „Sofort” als Startzeitpunkt möglich!

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Monatliche Kosten für 1 Hund (Chihuahua), Versicherungsnehmer: 40 Jahre, Tarif: Neodigital – L Spezial GK, 30,00 € jährlich, 300 € Selbstbeteiligung, 5 Mio. € Deckungssumme

Beispielrechnung von: 10/2024

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 120 Tarife der Hundehaftpflicht kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

In §3, § 5 Abs. 5 und §10 des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass Halter*innen von gefährlichen Hunden, als auch von großen Hunden und Hunden bestimmter Rassen verpflichtet sind, eine Hundehaftpflichtversicherung zur Deckung von Personen- und Sachschäden abzuschließen. Die Versicherungssumme für Personenschäden muss mindestens 500.000 € und für sonstige Schäden 250.000 € betragen.

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Beispielrechnung von: 10/2024