Versicherungssteuer

Wie bei fast jeder anderen Versicherungsart – ausgenommen sind Lebens- und Krankenversicherungen − gibt es auch für die Hundehaftpflichtversicherung eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssteuer.

Die Versicherungssteuer ist in der Versicherungsprämie der Hundeversicherung automatisch enthalten. Der Steuersatz beträgt 19 Prozent des eigentlichen Versicherungsbeitrages und wird von der Assekuranz zu ihrer Beitragsforderung dazu addiert. Als Basisbetrag für die Berechnung der Steuerhöhe wird im Regelfall der Jahresbeitrag für die Hundehaftpflichtversicherung verwendet.

Die Einnahmen aus der Versicherungssteuer gehen ausschließlich in den Besitz des Bundes über. Die Steuern, die der Versicherte zusammen mit seinen Versicherungsbeiträgen zahlt, werden von der Assekuranz direkt an das Finanzamt weitergeleitet.

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