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Eine Hundehaftpflicht schützt Hundehalter finanziell bei Schäden, die der eigene Hund gegenüber Dritten verursacht. Da solche Tarife mit der Zeit immer wieder angepasst werden bzw. sich die eigenen Bedürfnisse verändern können, ist es sinnvoll, den bestehenden Versicherungsvertrag regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf zu wechseln.
Die bestehende Versicherung kann dabei entweder im Rahmen einer ordentlichen oder unter bestimmten Umständen auch im Zuge einer außerordentlichen Kündigung beendet werden.
Hier erklären wir anhand der folgenden Punkte, wie Sie Ihre Hundehaftpflichtversicherung kündigen und wechseln können und was Sie dabei beachten sollten.
Eine Hundehaftpflicht kann grundsätzlich zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die dabei zu beachtende Frist hängt von der jeweiligen Vertragslaufzeit ab.
Bei einjährigen Verträgen ist eine Kündigung unter Berücksichtigung einer Frist von ein bis drei Monaten (je nach Versicherer) zum Vertragsende möglich. Die Nennung eines Kündigungsgrundes ist dabei nicht notwendig. Kündigen Sie nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Mehrjährige Verträge können hingegen frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres gekündigt werden. Anschließend kann der Vertrag in jedem weiteren Versicherungsjahr unter Wahrung einer dreimonatigen Frist beendet werden.
Schriftliche Kündigung nötig
Die Kündigung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen. Oftmals kann die Kündigung - je nach Versicherer - auch per E-Mail erfolgen. Prüfen Sie am besten vorher, welche Form der Kündigung notwendig ist.
Muss die Hundehaftpflichtversicherung gemäß Versicherungsbedingungen per Brief gekündigt werden, empfiehlt es sich, das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. So können Sie später nachweisen, dass die Kündigung fristgerecht bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen ist.
Im Rahmen des Sonderkündigungsrechts kann die Kündigung einer Hundehaftpflichtversicherung bereits vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. ohne Beachtung der Kündigungsfrist erfolgen. Dies ist allerdings nur in bestimmten Fällen möglich:
Versicherungspflicht bei Hunden
Je nach Bundesland oder Hunderasse kann in manchen Fällen eine gesetzliche Versicherungspflicht von Hunden bestehen, d.h. davon betroffene Hundehalter müssen dafür sorgen, dass ihr Hund zu jeder Zeit versichert ist. Bei Wechsel der Versicherung sollte daher sichergestellt werden, dass der neue Versicherer den Versicherungsantrag annimmt. Erst im Anschluss sollte die bisherige Versicherung gekündigt werden. Denn verletzen Sie Ihre gesetzliche Versicherungspflicht und verfügen über keinen Versicherungsschutz, kann die zuständige Behörde ein Bußgeld von bis zu 10.000 € gegen Sie verhängen.
Ein Wechsel der Hundehaftpflicht kann sich in vielen Fällen lohnen. Beispielsweise bei Unzufriedenheit mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis Ihres Tarifs oder dem Service Ihres Anbieters.
Unabhängig davon kann es auch finanziell lohnenswert sein, die Versicherung regelmäßig zu prüfen, zu vergleichen und gegebenenfalls zu wechseln. Oft gibt es im Laufe der Zeit preisgünstigere und leistungsstärkere Tarife. Mit unserem Vergleichsrechner können Sie schnell und einfach eine Vielzahl von Hundehaftpflichtversicherungen kostenlos und unverbindlich miteinander vergleichen.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Schritte für einen Wechsel der Hundehaftpflicht:
Versicherungslücken vermeiden
Zur Vermeidung von Versicherungslücken sollten Sie bei Vertragsabschluss unbedingt darauf achten, dass die Laufzeit der neuen Hundehaftpflicht nahtlos an das Ende des alten Versicherungsvertrages anknüpft. Ist dies nicht gegeben und Ihr Hund verursacht in dieser Übergangszeit einen Schaden, wären Sie als Hundehalter nicht versichert.
Möchten Sie Ihre bestehende Versicherung mit nur einem Klick online kündigen? Dann nutzen Sie den Kündigungsservice von CHECK24. Diesen bieten wir für alle Tarife an.
So funktioniert der Kündigungsservice: