Was passiert, wenn mein Hund verstirbt oder weggegeben wird?

Wenn Ihr Hund verstirbt oder Sie Ihr Tier weggeben müssen, fällt das Versicherungsrisiko weg. Der Versicherungsvertrag und somit der Versicherungsschutz der Hundehaftpflicht wird in der Regel ab dem Zeitpunkt aufgehoben, zu dem das versicherte Risiko nicht mehr besteht.

Melden Sie daher einen Wegfall des Versicherungsrisikos umgehend Ihrem Versicherer. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Sie nicht unnötige Prämien bezahlen. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Versicherungsvertrags kann die Versicherung nur für die Zeit des Versicherungsschutzes eine Prämie verlangen.

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