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Allgemeine Geschäftsbedingungen der CHECK24 Vergleichsportal für Vorsorgeversicherungen GmbH für die Durchführung von Versicherungsvergleichen und die Vermittlertätigkeit.
DIE NUTZUNG DER WEBSITE WWW.CHECK24.DE SOWIE ANDERE VERGLEICHSRECHNER AUF DIESER SEITE UNTERLIEGEN GESONDERTEN BEDINGUNGEN, DIE SIE HIER AUFRUFEN KÖNNEN.
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Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten ausschließlich für alle vom Interessenten (nachfolgend „Nutzer“ genannt) über die CHECK24 Vergleichsportal für Vorsorgeversicherungen GmbH in 80636 München (nachfolgend „CHECK24 Vorsorgeversicherungen“ genannt) abgeschlossenen Verträge wie auch für sämtliche von der CHECK24 Vorsorgeversicherungen zur Verfügung gestellten Leistungen, speziell Beratung, Vertrags-Betreuung, Berechnungen, Tarife und Daten. Die CHECK24 Vorsorgeversicherungen betreibt die Vergleiche für die Produkte Berufsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Rentenversicherung für Kinder, RentenlückenCHECK, Sofort-Rente und Versorgungsausgleich. Von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Nutzers gelten nicht. -
Leistungen der CHECK24 Vorsorgeversicherungen
- Die CHECK24 Vorsorgeversicherungen erteilt als Versicherungsvermittler online oder offline ausschließlich für private Nutzer oder Unternehmern zu Zwecken des unternehmerischen Eigenbedarfs (zusammen nachfolgend „Nutzer" genannt) unentgeltlich und unverbindlich Auskünfte über Tarife und Konditionen von Versicherungsunternehmen (nachfolgend „Versicherer" genannt). CHECK24 Vorsorgeversicherungen vermittelt auf der Grundlage eines vom Nutzer online oder offline abgegebenen Angebots Versicherungsverträge an den jeweiligen mit CHECK24 Vorsorgeversicherungen kooperierenden Versicherer.
- In einigen Produkten (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung, Rentenversicherung, Rentenversicherung für Kinder, Versorgungsausgleich, Sofort-Rente) kann der Kunde ein individuelles Angebot anfordern. Zum Zwecke der Erstellung eines individuellen Angebots verpflichtet sich CHECK24 Vorsorgeversicherungen, den Nutzer nach Möglichkeit telefonisch zu kontaktieren, um alle ausstehenden Informationen (z.B. Gesundheitszustand, mögliche Vorversicherungen, finanzielle Situation) einzuholen, die für die Erstellung des individuellen Angebots notwendig sind. Dies gilt auch für den Fall, dass sich nach der schriftlichen oder elektronischen Einreichung eines Antrags Rückfragen ergeben, deren Beantwortung ggf. zu einer Veränderung des individuellen Angebots führen könnte.
- CHECK24 Vorsorgeversicherungen wird als Versicherungsmakler nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) für die Vermittlung von Versicherungen, insb. Vorsorgeversicherungen tätig. Auf der Grundlage der in den Vergleichen oder Angebotsanforderungen bzw. innerhalb des RentenlückenCHECK gemachten Angaben bietet CHECK24 Vorsorgeversicherungen die Beschaffung des passenden Versicherungsschutzes an. Grundsätzlich geschieht dies auf Basis einer objektiven und ausgewogenen Marktbetrachtung. CHECK24 Vorsorgeversicherungen analysiert dazu regelmäßig den Versicherungsmarkt und programmiert die entsprechende Vergleichssoftware bzw. greift auf externe Quellen zurück. In den von CHECK24 Vorsorgeversicherungen angebotenen Vergleichen können nicht alle Versicherungsgesellschaften und nicht alle am Markt vorhandenen Versicherungstarife aufgeführt werden.
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Durch
- Inanspruchnahme der Dienstleistungen von CHECK24 Vorsorgeversicherungen (etwa durch Nutzung der Angebote bzw. Vergleichsrechner für Risikolebensversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung, Rentenversicherung für Kinder, Versorgungsausgleich und Sofort-Rente)
- sowie durch Übermittlung der Kontaktdaten des Nutzers an CHECK24 Vorsorgeversicherungen kommt ein Versicherungsvermittlungsverhältnis (Maklervertrag) zwischen dem Nutzer und CHECK24 Vorsorgeversicherungen zustande.
Hierfür ist es unerheblich, ob die Übermittlung der Kontaktdaten
- auf der Seite „Person, deren Todesfall versichert wird“ (Vergleichsrechner Risikolebensversicherung),
- auf der Seite „Ihre Angaben als Versicherungsnehmer“ bzw. „Versicherungsnehmer“ oder „Online Antrag“ (Vergleichsrechner für Unfallversicherung),
- auf der Seite „Ich möchte ein individuelles Angebot“ bzw. „Für die Beratung benötigen wir noch folgende Angaben von Ihnen“ (Vergleichsrechner für Berufsunfähigkeitsversicherung und Grundfähigkeitsversicherung)
- auf der Seite „Ich möchte ein individuelles Angebot“ bzw. „Persönliche Angaben“ (Vergleichsrechner für Rentenversicherung, Rentenversicherung für Kinder und Sofort-Rente),
- auf der Seite „Anfrage zum Versorgungsausgleich“ (Angebote für einen Versorgungsausgleich)
- bzw. einer vergleichbaren Antragsstreckenseite
oder
- durch eine entsprechende Anfrage des Kunden per Telefon oder E-Mail oder Chatbot übermittelt wird.
Sofern die Anfrage online erstellt wird und dem Nutzer – nach Übermittlung seiner Kontaktdaten – am Ende der Anfrage oder Beantragung keine Bestätigungsseite, sondern eine Fehlermeldung bzw. eine Fehlerseite wie beispielsweise „Es ist ein Fehler aufgetreten“ angezeigt wird, kommt der Maklervertrag nicht zustande. Mit dem Zustandekommen des Maklervertrags stimmt der Nutzer zu, dass der Versicherer an CHECK24 Vorsorgeversicherungen alle vertragsbezogenen Daten (etwa personenbezogene Daten, produktspezifische Daten, Daten zu Leistungsfällen) des Kunden weitergeben darf. - Ein Versicherungsvertrag kommt nur zwischen dem Nutzer und dem von ihm ausgewählten Versicherer zustande. CHECK24 Vorsorgeversicherungen hat auf das Zustandekommen bzw. Nichtzustandekommen eines solchen Vertragsverhältnisses keinen Einfluss. Ob ein Vertrag mit dem Versicherer zustande kommt, ist abhängig von den entsprechenden Bedingungen des jeweiligen Versicherers und obliegt ausschließlich dem jeweiligen Versicherer. CHECK24 Vorsorgeversicherungen hat hierauf keinen Einfluss.
- Die konkreten Angebote der Versicherer können sich im Einzelfall hinsichtlich individueller Umstände von den einzelnen Tarifen oder Voraussetzungen, die CHECK24 Vorsorgeversicherungen berechnet und zur Verfügung angeboten hat, unterscheiden. Für Inhalt und Richtigkeit der Angebote sind ausschließlich die Versicherer verantwortlich.
- Beginnt ein Nutzer einen Vergleich oder eine sonstige Berechnung über die von CHECK24 Vorsorgeversicherungen bereitgestellten Vergleichsrechner, schließt den Vorgang jedoch nicht ab, ist CHECK24 Vorsorgeversicherungen berechtigt, dem Nutzer über die in seinem Kundenkonto hinterlegten Kontaktwege einen personalisierten Link zur Fortsetzung des begonnenen Vergleichs oder der begonnenen Berechnung zu übermitteln. Die Kontaktaufnahme dient ausschließlich dazu, dem Nutzer die Fortsetzung des von ihm begonnenen Vorgangs zu erleichtern und die bereits eingegebenen Daten erneut verfügbar zu machen sowie auf die bestehende Absicherungslücke hinzuweisen. Die Übermittlung eines solchen Wiedereinstiegslinks begründet keine Verpflichtung des Nutzers zum Abschluss eines Versicherungsvertrags und stellt keine individuelle Beratungsempfehlung dar.
- CHECK24 Vorsorgeversicherungen stellt dem Nutzer mit dem eigens entwickelten RentenlückenCHECK ein Informationsangebot zur Verfügung, mit dessen Hilfe auf Grundlage der vom Nutzer bereitgestellten Angaben eine unverbindliche und indikative Einschätzung der voraussichtlichen finanziellen Versorgungssituation im Ruhestand sowie einer etwaigen Versorgungslücke vorgenommen werden kann. Der RentenlückenCHECK stellt dabei eine unverbindliche Modellrechnung dar und dient ausschließlich der allgemeinen Information des Nutzers. Die Ergebnisse ersetzen keine individuelle Finanz-, Anlage-, Steuer- oder Rentenberatung. Die Berechnung basiert auf den vom Nutzer eingegebenen Daten sowie auf allgemeinen statistischen Daten, öffentlich zugänglichen Marktdaten und typisierenden Annahmen (z.B. Inflation, Lebenserwartung, Renteneintrittsalter oder Versorgungslücken). Bei den Ergebnissen des RentenlückenCHECKs werden individuelle steuerliche, sozialversicherungsrechtliche, erbrechtliche oder sonstige persönliche Verhältnisse des Nutzers nicht oder nur ansatzweise berücksichtigt. Die Ergebnisse stellen lediglich Prognosen dar. Zukünftige wirtschaftliche Entwicklungen, gesetzliche Änderungen, Änderungen des Rentenrechts, Inflationsentwicklungen oder Veränderungen der persönlichen Lebenssituation des Nutzers können zu erheblichen Abweichungen zwischen den dargestellten Ergebnissen und der tatsächlichen Versorgungssituation führen. CHECK24 Vorsorgeversicherungen übernimmt keine Gewähr für das tatsächliche Eintreten der prognostizierten Entwicklungen oder Ergebnisse. Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt. Die Nutzung des RentenlückenCHECKs und entsprechender Anmeldung im CHECK24 Kundenkonto zur Anzeige der Rentenlücke stellt weder eine Versicherungsberatung noch eine Vermittlungsleistung dar und begründet kein Maklermandat, keinen Beratungsvertrag und keine sonstige vertragliche Betreuungspflicht von CHECK24 Vorsorgeversicherungen. CHECK24 Vorsorgeversicherungen verarbeitet die vom Nutzer eingegebenen Daten zur Durchführung des RentenlückenCHECKs entsprechend den Datenschutzbestimmungen. Mit der Nutzung des RentenlückenCHECKs gestattet der Nutzer CHECK24 Vorsorgeversicherungen die vom Nutzer bereitgestellten Daten zu verwenden, um ihm Informationen, Hinweise und Angebote zur Verbesserung seiner Altersvorsorgesituation per E-Mail oder über andere vom Nutzer angegebene Kommunikationskanäle zu übermitteln.
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DokumentenCHECK, Beratung und Einschätzung
CHECK24 CHECK24 Vorsorgeversicherungen stellt seinen Kunden, die unabdingbar Inhaber eines CHECK24 Kundenkontos sein müssen, eine Funktion zur Verfügung, mit der sie einen Versicherungsvertrag, der aktuell nicht von CHECK24 Vorsorgeversicherungen betreut wird, anlegen können und hierzu relevante Angaben nebst entsprechender Dokumente (wie z.B. Versicherungs-Police/-schein) an CHECK24 Vorsorgeversicherungen übermitteln bzw. hochladen können (zusammengefasst als „Fremdvertrag“ bezeichnet).
Je nach Versicherungsprodukt und Versicherungsunternehmen stehen dem Kunden beim Hochladen eines Fremdvertrages zwei Optionen zur Verfügung:
Option 1 – Manuelle Dateneingabe ohne Maklermandat: Der Kunde gibt die relevanten Vertragsinformationen eigenständig ein und kann ergänzende Dokumente, wie z.B. den Versicherungsschein, selbst hochladen. Mit der Übermittlung eines Fremdvertrages auf diesem Wege erteilt der Kunde CHECK24 Vorsorgeversicherungen das Recht, eine unverbindliche Einschätzung ausschließlich zu diesem einen Fremdvertrag zu geben. Zu keiner Zeit entsteht durch die Bereitstellung des Fremdvertrages oder die Abgabe einer Einschätzung auf diesem Wege ein Maklermandat mit CHECK24 Vorsorgeversicherungen. Option 2 – Übermittlung mit Einzel-Maklermandat: Bei bestimmten Versicherungsprodukten und Versicherungsunternehmen erteilt der Kunde mit der Übermittlung des Fremdvertrages CHECK24 Vorsorgeversicherungen ein auf diesen einzelnen Fremdvertrag beschränktes Maklermandat („Einzel-Maklermandat"). Dieses berechtigt und verpflichtet CHECK24 Vorsorgeversicherungen ausschließlich in Bezug auf den übermittelten Fremdvertrag als Versicherungsmakler im Sinne des § 59 Abs. 3 VVG tätig zu werden. Es umfasst insbesondere die Einholung von Informationen zum bestehenden Versicherungsschutz sowie die Abgabe einer Einschätzung zu diesem Vertrag. Das Einzel-Maklermandat erstreckt sich ausdrücklich nicht auf andere Versicherungsverträge des Kunden.
Welche Option für den jeweiligen Fremdvertrag gilt, wird dem Kunden im Rahmen des Hinzufügens eines Fremdvertrags transparent angezeigt. Unabhängig von der gewählten Option gilt für beide Varianten:
Die Einschätzung kann im persönlichen CHECK24 Kundenkonto des Kunden erfolgen; wenn die Anfrage komplex ist, kann diese aber auch per E-Mail und in seltenen Fällen per Telefon erfolgen. Vor Abgabe der Einschätzung wird CHECK24 Vorsorgeversicherungen Informationen aus möglichen anderen Versicherungsverträgen, bei denen CHECK24 Vorsorgeversicherungen bereits als Betreuer/Makler tätig ist, einfließen lassen.
Sollten seitens CHECK24 Vorsorgeversicherungen Unklarheiten bezüglich des übermittelten Fremdvertrages bestehen und/oder Unterlagen unvollständig und/oder unleserlich sein, kann CHECK24 Vorsorgeversicherungen den Kunden hierüber insbesondere per Telefon sowie per E-Mail unterrichten und fehlende Informationen oder Unterlagen nachfordern, bevor eine Einschätzung abgegeben wird. Ein im Rahmen von Option 2 erteiltes Einzel-Maklermandat kann der Kunde jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Mit Widerruf entfällt die Grundlage für eine weitere Betreuung des betreffenden Fremdvertrages durch CHECK24 Vorsorgeversicherungen.
Unabhängig von der gewählten Option und vom Fortbestand eines etwaigen Einzel-Maklermandats wird CHECK24 Vorsorgeversicherungen den vom Kunden hochgeladenen Fremdvertrag bis auf Widerruf dauerhaft zum Abruf über das persönliche CHECK24 Kundenkonto vorhalten, solange der Vertrag aktiv ist bzw. CHECK24 Vorsorgeversicherungen keine anderweitige Kenntnis hat (sowie während entsprechender Nachlauffristen z.B. aufgrund buchhalterischer Aufbewahrungspflichten), solange der Kunde über ein aktives Kundenkonto verfügt und keine gesetzlichen oder vertraglichen Gründe einer weiteren Speicherung entgegenstehen. CHECK24 Vorsorgeversicherungen ist berechtigt, Fremdverträge, bei denen nicht alle Formulareingaben befüllt sind, insb. bei denen für das jeweilige Produkt wesentliche Angaben zur klaren Zuordnung oder zur sinnvollen Beratung/Einschätzung bzw. Bereitstellung weiterer Services fehlen, nach frühestens 3 Monaten zu löschen. Vor der Löschung wird CHECK24 den Kunden in geeigneter Weise auf die bevorstehende Löschung hinweisen. Ein Anspruch auf dauerhafte Archivierung oder Speicherung hochgeladener Fremdverträge besteht nicht. - CHECK24 Vorsorgeversicherungen bietet Nutzern einen Informationsservice („Wechselwecker“) zum geplanten Altersvorsorgedepot an. Der Service richtet sich an Nutzer, die bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, den Abschluss eines solchen Vertrags erwägen oder sich allgemein für das Altersvorsorgedepot interessieren. Nutzer, die sich für den Wechselwecker anmelden, erhalten Informationen über wesentliche rechtliche, regulatorische oder marktseitige Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Altersvorsorgedepot. Hierzu können insbesondere Informationen über den Stand gesetzlicher Regelungen, die Ausgestaltung von Produkten einzelner Anbieter, Marktneuheiten sowie künftig verfügbare Angebote gehören. Die Informationen können per E-Mail, über Mitteilungen im CHECK24 Kundenkonto oder über andere vom Nutzer gewählte Kommunikationskanäle übermittelt werden. Die Anmeldung zum Wechselwecker erfolgt durch Eingabe der E-Mail-Adresse auf der hierfür vorgesehenen Webseite oder – bei bestehenden Kunden – durch Aktivierung der entsprechenden Funktion im Kundenkonto („Wechselwecker aktivieren“). Der Nutzer kann den Wechselwecker jederzeit mit Wirkung für die Zukunft deaktivieren oder seine Einwilligung in den Erhalt entsprechender Informationen widerrufen. Der Wechselwecker dient ausschließlich Informationszwecken. Durch die Anmeldung zum Wechselwecker wird weder ein Maklervertrag begründet noch entstehen hierdurch laufende Beratungs-, Betreuungs- oder Überwachungspflichten von CHECK24 Vorsorgeversicherungen hinsichtlich des Altersvorsorgedepots oder sonstiger Vorsorgeprodukte.
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Betreuung und Verwaltung von Versicherungsverträgen durch
CHECK24 Vorsorgeversicherungen
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Mit Zustandekommen eines durch CHECK24 Vorsorgeversicherungen vermittelten Versicherungsvertrags bzw.
der Übermittlung eines Einzel-Maklermandats (siehe Option 2 aus 2i dieser AGB) beauftragt der Nutzer CHECK24
Vorsorgeversicherungen und erteilt die Vollmacht, ihn in Bezug auf das Versicherungsvertragsverhältnis
zu vertreten und alle insoweit erforderlichen Handlungen vorzunehmen, d.h. in seinem Namen zu diesem Vertrag
Erklärungen gegenüber dem Versicherer abzugeben und Erklärungen des Versicherers anzunehmen. Dies beinhaltet
insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Anpassungen des Versicherungsschutzes an geänderte Risiko-, Markt- und Rechtsverhältnisse
- Anpassungen des Versicherungsschutzes aufgrund der Veränderung persänlicher Verhältnisse
- Anpassung von Vertragsdaten und Beendigung (z.B. Widerruf) des Versicherungsvertrages sowie Anpassung der Zahlungsweise oder -art (z.B. Änderung der Zahlungsfrequenz oder des SEPA-Lastschriftmandats)
- Unterstützung bei der Abwicklung von Leistungsansprüchen und Schadenfällen
- Prüfung der vom Versicherer erstellten Abrechnungen und Dokumente
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Nach Zustandekommen eines durch CHECK24 Vorsorgeversicherungen vermittelten Versicherungsvertrags
ist der Nutzer verpflichtet, während der gesamten Vertragslaufzeit bzw. solange ein Maklervertrag zwischen
dem Nutzer und CHECK24 Vorsorgeversicherungen besteht, CHECK24 Vorsorgeversicherungen unverzüglich über
ihm bekannte Änderungen zu informieren, die für den Versicherungsschutz, die Vertragsdurchführung oder die
Betreuung des Versicherungsvertrags von Bedeutung sein können. Hierzu gehören insbesondere,
aber nicht ausschließlich:
- Änderung des ausgeübten Berufs oder der beruflichen Tätigkeit sowie Wechsel in die Selbständigkeit oder Wechsel zwischen Angestellten- und Beamtenstatus
- Erhebliche Einkommensänderungen
- Aufnahme oder wesentliche Änderung risikoreicher Hobbies
- Änderungen der Adresse
- Änderungen der Bankverbindung
- Änderung des Familienstandes bzw. der Familiensituation (z.B. Geburt eines Kindes, Adoption, Eheschließung, Trennung, Scheidung)
- Änderung des Raucher- bzw. Nichtraucherstatus
- wesentliche Änderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse, die Einfluss auf den Versicherungsbedarf haben können (z.B. Erwerb einer Immobilie)
- Die vorstehenden Vereinbarungen sind zeitlich nicht befristet, können aber jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform gekündigt werden.
- Gegenstand des Maklervertrages ist jedoch nur das Versicherungsprodukt, auf die sich die jeweilige Anfrage des Nutzers, die Nutzung eines Vergleichsrechners oder eine sonstige von CHECK24 Vorsorgeversicherungen erbrachte Vermittlungs- oder Betreuungsleistung konkret bezieht. Eine Verpflichtung von CHECK24 Vorsorgeversicherungen zur Prüfung, Beratung oder Betreuung hinsichtlich anderer Versicherungsprodukte, Versicherungsverträge oder Vorsorgebereiche besteht nicht, sofern der Nutzer einen entsprechenden Beratungs- oder Absicherungsbedarf nicht ausdrücklich mitteilt oder eine entsprechende Beauftragung erfolgt. Ungeachtet dessen ist CHECK24 Vorsorgeversicherungen berechtigt, den Nutzer auf einen erkennbaren weiteren Versicherungs- oder Vorsorgebedarf hinzuweisen. Ein solcher Hinweis begründet jedoch keine Verpflichtung von CHECK24 Vorsorgeversicherungen zur fortlaufenden Prüfung, Beratung oder Betreuung hinsichtlich der betreffenden Versicherungsprodukte oder Vorsorgebereiche.
- CHECK24 Vorsorgeversicherungen ist hinsichtlich Verwaltung und Betreuung von Versicherungsverträgen von den Vorschriften des §181 BGB befreit.
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Mit Zustandekommen eines durch CHECK24 Vorsorgeversicherungen vermittelten Versicherungsvertrags bzw.
der Übermittlung eines Einzel-Maklermandats (siehe Option 2 aus 2i dieser AGB) beauftragt der Nutzer CHECK24
Vorsorgeversicherungen und erteilt die Vollmacht, ihn in Bezug auf das Versicherungsvertragsverhältnis
zu vertreten und alle insoweit erforderlichen Handlungen vorzunehmen, d.h. in seinem Namen zu diesem Vertrag
Erklärungen gegenüber dem Versicherer abzugeben und Erklärungen des Versicherers anzunehmen. Dies beinhaltet
insbesondere, aber nicht ausschließlich:
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Gewährleistung der Richtigkeit der Informationen und Haftungsbegrenzung
- CHECK24 Vorsorgeversicherungen ist bei der Behandlung der vom Nutzer mitgeteilten Daten, der Ermittlung der Angebote der Versicherer und der Durchführung der Vergleichsberechnungen sowie Darstellung von Details und Bedingungen zu Tarifen und Versicherungen um ständige Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit bemüht. Die leistungs- bzw. produktbezogenen Informationen, insbesondere zu Leistungsumfang, Preisen und Konditionen beruhen auf den Angaben der jeweiligen Versicherer. CHECK24 Vorsorgeversicherungen ist nicht dazu verpflichtet, sämtliche am Markt befindlichen Versicherungsunternehmen in die Berechnungen mit einzubeziehen.
- Keine der Informationen ist als Zusage einer Garantie oder Zusicherung zu verstehen. Die Leistungen der CHECK24 Vorsorgeversicherungen umfassen insbesondere keine Rechts- oder Steuerberatung. Bindend sind die Tarifbedingungen der Versicherung sowie der Wortlaut des Versicherungsscheines. Der Nutzer ist dazu verpflichtet, den genauen Inhalt des Antrags, die zugehörigen Informationen und nach Abschluss die Angaben des Versicherungsscheins zu prüfen und mögliche Abweichungen umgehend zu melden.
- CHECK24 Vorsorgeversicherungen haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie unabhängig vom Verschuldensgrad für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht aus §§ 60 oder 61 VVG sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CHECK24 Vorsorgeversicherungen beruhen. Die Haftung für die leichtfahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten – das sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf – ist auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung von CHECK24 Vorsorgeversicherungen für leichtfahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
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Pflichten des Nutzers / Verbot der gewerblichen Nutzung
- Die Eingabe und Übermittlung der persönlichen Daten durch den Nutzer erfolgt online über die von CHECK24 Vorsorgeversicherungen vorbereiteten Eingabemasken oder über andere ausdrücklich von CHECK24 Vorsorgeversicherungen im Einzelfall vorgesehene Übermittlungswege (z.B. per Chatbot sowie im Telefonat oder in der Videoberatung mit dem Kundenberater). Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher vom Nutzer in die Eingabemaske eingegebenen oder sonst übermittelten Daten ist ausschließlich der Nutzer selbst verantwortlich. Der Nutzer ist verpflichtet, die Angaben im Beratungsprotokoll, im Antrag und/oder der Versicherungspolice unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Sofern der Nutzer falsche, unwahre oder unzureichende Angaben macht, ist CHECK24 Vorsorgeversicherungen berechtigt, die Suchanfrage unbearbeitet zu lassen. Für den Fall der Übermittlung von vorsätzlich falschen oder unwahren persönlichen Daten durch den Nutzer behält sich CHECK24 Vorsorgeversicherungen vor, ihn von der Inanspruchnahme der angebotenen bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen auszuschließen und Ersatz für dadurch eingetretene Schäden zu verlangen.
- Die kostenfreie Nutzung der Leistungen von CHECK24 Vorsorgeversicherungen ist nur privaten Nutzern oder Unternehmern zu Zwecken des unternehmerischen Eigenbedarfs gestattet, d.h. zu Zwecken, die nicht einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Nutzers zugerechnet werden können. Eine Nutzung der Leistungen von CHECK24 Vorsorgeversicherungen zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit ist ausdrücklich untersagt.
- Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Verbot der gewerblichen, bzw. selbständig beruflichen Nutzung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 2.500 vereinbart. CHECK24 Vorsorgeversicherungen ist berechtigt, erst nach mehrmaliger Verwirkung der Vertragsstrafe diese im Ganzen zu verlangen. Die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte zu einer rechtlichen Einheit ist ausgeschlossen (Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs). Unbeschadet der Vertragsstrafe kann CHECK24 Vorsorgeversicherungen darüber hinaus Schadensersatz geltend machen und den Nutzer von der weiteren Inanspruchnahme der angebotenen, bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen ausschließen.
- Es verbleiben sämtliche Urheber-, Nutzungs- oder Schutzrechte bei CHECK24 Vorsorgeversicherungen
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Hinweis zu Empfehlungssystemen
Weil die Präferenzen der Nutzer sehr unterschiedlich sind, kann mit Hilfe der Sortierfunktionen die jeweils bevorzugte Ansicht eingestellt werden. Details zu den Sortieroptionen sowie zur Funktionsweise des Vergleichsrechners gibt es hier:
- Risikolebensversicherungen: https://www.check24.de/unternehmen/ueber-uns/?product=2
- Unfallversicherung: https://www.check24.de/unternehmen/ueber-uns/?product=13
- Berufsunfähigkeitsversicherung: https://www.check24.de/unternehmen/ueber-uns/?product=22
- Grundfähigkeitsversicherung: https://www.check24.de/unternehmen/ueber-uns/?product=31
- Rentenversicherung: https://www.check24.de/unternehmen/ueber-uns/?product=11
- Sofort-Rente: https://www.check24.de/unternehmen/ueber-uns/?product=55
- Kinder-Rente: https://www.check24.de/unternehmen/ueber-uns/?product=59 -
Datenschutz
Zum Thema Datenschutz beachten Sie bitte die aktuelle Datenschutzerklärung -
Übermittlung von besonders schützenswerten Daten an die CHECK24 Vorsorgeversicherungen
Besonders schützenswerte Daten (personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person und Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person) dürfen nicht durch den Nutzer via unverschlüsselter E-Mail an CHECK24 Vorsorgeversicherungen übermittelt werden. Für Daten dieser Kategorien stehen Alternativkanäle wie Verschlüsselung der Postweg oder unser Upload-Portal zur Verfügung. -
Hinweis zur Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Bei Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Versicherungsmaklertätigkeit von CHECK24 Vergleichsportal für Vorsorgeversicherungen GmbH in 80636 München gegenüber einem Verbraucher im Rahmen eines Vertragsabschlusses stehen, besteht auf Antrag grundsätzlich die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung für sämtliche Private Kranken- und Pflegeversicherungen bei dem Ombudsmann der Private Kranken- und Pflegeversicherung und für alle anderen von ihr vermittelten Versicherungen und Finanzdienstleistungen bei dem Versicherungsombudsmann e.V. Der Hinweis auf den Ombudsmann der Private Kranken- und Pflegeversicherung erfolgt an dieser Stelle rein vorsorglich, obwohl die CHECK24 Vorsorgeversicherungen keine Private Kranken- und Pflegeversicherung vermittelt. Bei allen anderen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit gegenüber einem Verbraucher stehen, weisen wir darauf hin, dass wir weder bereit noch verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Anschriften der außergerichtlichen Streitschlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 030 / 2060 58-0
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222
10052 Berlin
Telefon: 0800 / 2550 444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Telefax: 030 / 2045 8931
E-Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de
Internet: www.pkv-ombudsmann.de -
Hinweis zur Beschränkung bzgl. von Nutzern erstellten Inhalten
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Nutzer, die einen Abschluss eines Versicherungsvertrages getätigt haben, können Bewertungen
und Kommentare abgeben. Idealerweise werden alle Bewertungen und Kommentare veröffentlicht,
unabhängig davon, ob sie positiv oder negativ sind. Um Betrug zu vermeiden und um
sicherzustellen, dass Inhalte von Nutzern nicht Folgendes enthalten
- Persönliche Informationen
- Offensichtlich falsche Informationen
- Beleidigungen, Drohungen, Gewaltverherrlichungen, Obszönität/Pornografie, Werbung sowie Diskriminierungen wie Rassismus, Homophobie, Sexismus
- Politische, ethische oder religiöse Äußerungen
setzt CHECK24 Vorsorgeversicherungen Maßnahmen zur Prüfung ein. Unter Umständen werden in der Folge Abhilfemaßnahmen (z.B. Entfernung des Inhalts bzw. Teile des Inhalts) ergriffen. Dabei findet ein zweistufiges Prüfverfahren (technische Lösung und Qualitätsmanagement durch speziell geschulte Mitarbeiter) Anwendung. Darüber hinaus können Nutzer auch selbst Inhalte (anderer Nutzer sowie angebotene Produkte / Dienstleistungen) melden (an dsa.meldestelle@check24.de), wenn diese aus ihrer Sicht gegen Gesetze oder die AGB der CHECK24 Vorsorgeversicherungen verstoßen. Die Meldungen werden geprüft und ggf. werden Abhilfemaßnahmen (z.B. Entfernung des Inhalts) ergriffen. - Von Entscheidungen des Melde- & Abhilfeverfahrens gemäß Art. 16 des Gesetzes über digitale Dienste („Digital Services Act“) betroffene Nutzer können sich bis zu 6 Monate nach der Entscheidung im internen Beschwerdemanagementsystem von CHECK24 darüber beschweren [https://www.check24.de/unternehmen/feedback-select/]. Ist eine Entscheidung der CHECK24 Vorsorgeversicherungen betroffen, prüft CHECK24 Vorsorgeversicherungen den ursprünglichen Sachverhalt sowie die getroffene Entscheidung. Beschwerdeführer erhalten dann unverzüglich eine begründete Mitteilung über das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens.
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Nutzer, die einen Abschluss eines Versicherungsvertrages getätigt haben, können Bewertungen
und Kommentare abgeben. Idealerweise werden alle Bewertungen und Kommentare veröffentlicht,
unabhängig davon, ob sie positiv oder negativ sind. Um Betrug zu vermeiden und um
sicherzustellen, dass Inhalte von Nutzern nicht Folgendes enthalten
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Schlussbestimmungen, anwendbares Recht
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abschließend für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen CHECK24 Vorsorgeversicherungen und dem Nutzer.
- Für Unternehmer als Vertragspartner gilt die nachfolgende Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit/Durchführbarkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame/undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame/durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen/undurchführbaren Bestimmung nahe kommt oder entspricht. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke. Für private Nutzer als Vertragspartner hingegen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Die vertraglichen Beziehungen der Parteien richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des EGBGB.
- Soweit der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist als ausschließlicher Gerichtsstand der Landgerichtsbezirk München I vereinbart. Für private Nutzer gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.