Über-Kreuz-Versicherung für Lebens- und Geschäftspartner
Eine Risikolebensversicherung zur Absicherung des Partners ist eine sinnvolle Sache.
Es spielt zunächst keine Rolle, ob man einen Lebenspartner oder einen
Geschäftspartner absichern möchte. In beiden Fällen ist bei der Auszahlung im
Todesfall der sehr geringe Freibetrag bei der Erbschaftssteuer von nur 20.000 Euro
zu berücksichtigen.
Um hier nicht Gefahr zu laufen, einen großen Teil der Auszahlungssumme versteuern zu
müssen, ist es absolut sinnvoll, die Verträge nach der sogenannten
Über-Kreuz-Variante zu gestalten.
Wie funktioniert die Absicherung „über Kreuz“?
Bei einer Absicherung „über Kreuz“ schließt jeder Partner eine
Risikolebensversicherung für den anderen ab.
Ein Partner ist jeweils Versicherungsnehmer und
Bezugsberechtigter. Der andere Partner ist die versicherte Person, die mit dem
Vertrag abgesichert wird.
Beispiel: Absicherung über Kreuz
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Vertrag: Mann
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Vertrag: Frau
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Seine Frau ist die versicherte Person.
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Ihr Mann ist die versicherte Person.
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Der Mann ist Versicherungsnehmer
und Bezugsberechtigter.
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Die Frau ist Versicherungsnehmerin
und Bezugsberechtigte.
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Der Mann erhält die Todesfallsumme
steuerfrei.
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Die Frau erhält die Todesfallsumme
steuerfrei.
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Durch die Gestaltung der Verträge nach dieser Variante entfällt die Anzeigepflicht
gegenüber dem Finanzamt. Der Versicherungsnehmer erhält die Auszahlungssumme daher
in voller Höhe ohne Abzüge. Dabei ist es wichtig, darauf zu achten, dass der
Versicherungsnehmer während der gesamten Beitragszahlungsdauer auch die Beiträge
zahlt.
Sind die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, würde Erbschaftssteuer unter
Berücksichtigung folgender Freibeträge anfallen:
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Verhältnis
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Freibetrag
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Ehe- und eingetragene Lebenspartner
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500.000 €
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Kinder, Enkelkinder
(deren Eltern verstorben sind)
Stief- und Adoptivkinder
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400.000 €
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Enkelkinder
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200.000 €
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Eltern, Großeltern
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100.000 €
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Geschwister, Kinder der Geschwister
Stiefeltern
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20.000 €
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Schwiegerkinder, Schwiegereltern
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20.000 €
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geschiedene Ehepartner, Lebenspartner einer
aufgehobenen Lebenspartnerschaft, Geschäftspartner
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20.000 €
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Verbundene Risikolebensversicherung meist nicht sinnvoll
Man kann eine Risikolebensversicherung auch als verbundenen Vertrag abschließen.
Dann werden zwei Partner mit einem einzigen Vertrag abgesichert. Allerdings wird
die Summe nur einmal ausgezahlt – selbst wenn beide Partner gleichzeitig sterben
sollten. Zudem bietet eine Versicherung „über Kreuz“ die Möglichkeit,
unterschiedliche Laufzeiten und Versicherungssummen zu vereinbaren.
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* Berechnet 06/2025: Mann/Frau, 24 Jahre, Lehrer/-in Gymnasium, Nichtraucher/-in, Versicherungssumme 50.000 €, Laufzeit 10 Jahre, gleichbleibende Versicherungssumme, monatliche Zahlweise, Beispieltarif: WGV Basis (R1) 10.