Haftpflichtversicherung für Familien 

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Bis zu 75 Mio. € Deckungssumme
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TOP Empfehlungen - Privathaftpflicht Familie mit Kindern

*Berechnet 07/2024
Familie mit Kindern,
44 Jahre, PLZ: 16227, mind. 5 Mio. € Deckungssumme, bis zu 1000 € Selbstbeteiligung, keine deliktunfähigen Kinder
  • 2,06 € monatlich
     
  • 2,53 € monatlich
     
  • 3,12 € monatlich
     

Haftpflichtversicherung für Familien ab 2,06 Euro pro Monat*

Wenn Kinder im Haus sind, kann es schon einmal rund gehen. Deshalb ist es wichtig, dass Schäden, die durch die Sprösslinge entstehen, versichert sind.

Mit einer Privathaftpflicht für die ganze Familie sind Sie als Eltern auf der sicheren Seite. Sie bietet sämtlichen Familienmitgliedern einen leistungsstarken und günstigen Versicherungsschutz.

Eine Familienhaftpflicht ist über CHECK24 bereits für 2,06 Euro pro Monat* erhältlich.

Nutzen Sie einfach unseren Versicherungsvergleich und finden Sie so den Versicherungsschutz, der individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

 

Leistungen der Privathaftpflicht für Familie mit Kindern

Im Familientarif sind nicht nur Schäden an Dritten, die der Versicherungsnehmer und dessen Lebenspartner verursachen, im Versicherungsschutz enthalten, sondern auch Schäden, die der eigene Nachwuchs verschuldet.

Eine private Haftpflichtversicherung deckt Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden bis zur im Versicherungsvertrag vereinbarten Deckungssumme ab.

 

Was verbirgt sich hinter der Leistung „deliktunfähige Kinder“?

Kinder unter 7 Jahren (im Straßenverkehr unter 10 Jahren) gelten als deliktunfähig. Für Schäden, die sie verursachen, sind sie daher nicht verantwortlich oder haftbar. In der Regel müssen dann weder die Eltern noch die Privathaftpflichtversicherung der Eltern für die Schadenregulierung aufkommen. Der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen.

Das Problem: Häufig gehören die Geschädigten zum Freundes- oder Familienkreis und Sie als Eltern haben ein persönliches Interesse an der Begleichung des Schadens. Hier tritt der Leistungsbaustein „deliktunfähige Kinder“ ein. Ihre Privathaftpflichtversicherung bezahlt den Schaden auch ohne dass es hierfür einen rechtlichen Anspruch gibt.

Sollten alle mitversicherten Kinder bereits das 10. Lebensjahr vollendet haben, besteht kein Handlungsbedarf und Ihre Kinder sind ordnungsgemäß in Ihrem gewählten Tarif mitversichert.

Schnelle Hilfe, 24/7

Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Versicherungs-Assistentin Sie können mich jederzeit erreichen.

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