DIE NUTZUNG DER WEBSITE WWW.CHECK24.DE SOWIE ANDERE VERGLEICHSRECHNER AUF DIESER SEITE UNTERLIEGEN GESONDERTEN BEDINGUNGEN, DIE SIE HIER AUFRUFEN KÖNNEN.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle von der CHECK24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH in 60327 Frankfurt am Main – (nachfolgend „CHECK24 Sachversicherungen“ genannt) und dem Interessenten (Nutzer) abgeschlossenen Verträge wie auch für sämtliche der von der CHECK24 Sachversicherungen zur Verfügung gestellten Leistungen, speziell Beratung, Berechnungen, Tarife und weitere Daten. Die CHECK24 Sachversicherungen betreibt die Vergleiche für die Produkte Privathaftpflicht-, Hundehaftpflicht- und Pferdehaftpflichtversicherung, Hundekranken-, Hausrat-, Fahrrad-, Wohngebäude-, Katzenkranken-, Pferde-OP- und Rechtsschutzversicherung. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Nutzers gelten nicht.
Sofern im Produktbereich Energiebedarfsausweise die Erstellung von personalisierten Energiebedarfsausweisen durch einen Drittpartner, in diesem Fall credium GmbH, nachfolgend „credium“ genannt, vermittelt wird, gelten folgende Bedingungen:
Der Vertragspartner des Nutzers wird der jeweilige Anbieter, in diesem Fall credium, für die Erstellung des personalisierten Energiebedarfsausweises. Die Präsentation der angebotenen Dienstleistung stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf den Abschluss des Vertrages dar. Vielmehr wird der Nutzer aufgefordert, durch die Bestellung ein Angebot abzugeben, welches der Anbieter annehmen wird. Das Angebot wird nach dem Durchlaufen des Bestellprozesses und der Eingabe der erforderlichen Angaben im letzten Schritt dadurch abgegeben, dass der Nutzer den Kauf-Button („Jetzt Kaufen“ oder entsprechende eindeutige Beschriftung) anklickt. Die Erstellung eines Energiebedarfsausweises ist nur möglich für Kunden, die eine Wohngebäudeversicherung über das CHECK24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH abgeschlossen haben, uns das Maklermandat für ihre Wohngebäudeversicherung übertragen haben oder neu der CHECK24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH das Maklermandat für die Wohngebäudeversicherung übertragen wird.
Um einen Energiebedarfsausweis ausstellen zu können, benötigen wir entsprechend der Dateneingabe Fotos Ihres Wohngebäudes. Erst nachdem uns diese vorliegen, kann der weitere Prozess zur Erstellung des Energiebedarfsausweises fortgeführt werden. CHECK24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH bestätigt den Eingang der Bestellung durch Versendung einer Bestätigungsmail. Diese stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes dar. Die Annahme erfolgt gesondert durch credium. Ablehnung oder weitere Rückfragen, teilen wir Ihnen per Mail mit.
Von der Ausstellung eines Energiebedarfsausweises ausgeschlossen sind folgende Fälle:
1. Das Gebäude hat weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche.
2. Das Gebäude oder Bestandteile des Gebäudes unterliegen dem Denkmalschutz.
3. Das Gebäude wird zu gewerblichen Zwecken genutzt (gilt auch für anteilig gewerbliche Nutzung).
4. Der Auftraggeber ist nicht Eigentümer des Gebäudes.
Nach Annahme durch credium werden die gesammelten Daten an Energieberater weitergeleitet, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zertifiziert sind. Diese prüfen die eingereichten Daten und Fotos und stellen anschließend einen Energiebedarfsausweis aus. Sollten die eingereichten Fotos nicht ausreichen, um eindeutige Aussagen über Ihr Wohngebäude zu treffen, werden wir Sie bitten, neue Fotos einzureichen. Die Energieberater haben dabei auch die Möglichkeit, nach Prüfung die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises abzulehnen, sofern eindeutige Zweifel an der Richtigkeit der gemachten Angaben besteht. Erst nach erfolgreicher Ausstellung des Energiebedarfsausweises wird die Gebühr für die Ausstellung per Lastschriftverfahren eingezogen.
Die CHECK24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH speichert die Bestelldaten des Nutzers gemäß den Datenschutzhinweisen. Die Bestelldaten werden dem Nutzer mit der Bestätigungsmail übersandt.
Die Bezahlung wird durch den von credium beauftragten Zahlungsdienstleister Novalnet AG abgewickelt.
Die CHECK24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH informiert gemäß §36, 37 VSBG darüber, dass sie weder bereit noch verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
CHECK24 Versicherungen stellt seinen Kunden, die unabdingbar Inhaber eines CHECK24 Kundenkontos sein müssen, eine Funktion zur Verfügung, mit der sie einen Versicherungsvertrag, der aktuell nicht von CHECK24 Versicherungen betreut wird, anlegen können und hierzu relevante Angaben nebst entsprechender Dokumenten (wie z.B. Versicherungs-Police/-schein) an CHECK24 Sachversicherungen übermitteln bzw. hochladen können (zusammengefasst als „Fremdvertrag" bezeichnet).
Je nach Versicherungsprodukt und Versicherungsunternehmen stehen dem Kunden beim Hochladen eines Fremdvertrages zwei Optionen zur Verfügung:
Option 1 – Manuelle Dateneingabe ohne Maklermandat: Der Kunde gibt die relevanten Vertragsinformationen eigenständig ein und kann ergänzende Dokumente, wie z.B. den Versicherungsschein, selbst hochladen. Mit der Übermittlung eines Fremdvertrages auf diesem Wege erteilt der Kunde CHECK24 Versicherungen das Recht, eine unverbindliche Einschätzung ausschließlich zu diesem einen Fremdvertrag zu geben. Zu keiner Zeit entsteht durch die Bereitstellung des Fremdvertrages oder die Abgabe einer Einschätzung auf diesem Wege ein Maklermandat mit CHECK24 Versicherungen.
Option 2 – Übermittlung mit Einzel-Maklermandat: Bei bestimmten Versicherungsprodukten und Versicherungsunternehmen erteilt der Kunde mit der Übermittlung des Fremdvertrages CHECK24 Versicherungen ein auf diesen einzelnen Fremdvertrag beschränktes Maklermandat („Einzel-Maklermandat"). Dieses berechtigt und verpflichtet CHECK24 Versicherungen, ausschließlich in Bezug auf den übermittelten Fremdvertrag als Versicherungsmakler im Sinne des § 59 Abs. 3 VVG tätig zu werden. Es umfasst insbesondere die Einholung von Informationen zum bestehenden Versicherungsschutz sowie die Abgabe einer Einschätzung zu diesem Vertrag, nicht jedoch die Vermittlung, Änderung oder Kündigung des Fremdvertrages. Das Einzel-Maklermandat erstreckt sich ausdrücklich nicht auf andere Versicherungsverträge des Kunden.
Welche Option für den jeweiligen Fremdvertrag gilt, wird dem Kunden im Rahmen des Hinzufügens eines Fremdvertrags transparent angezeigt. Unabhängig von der gewählten Option gilt für beide Varianten:
Die Einschätzung kann im persönlichen CHECK24 Kundenkonto des Kunden erfolgen; wenn die Anfrage komplex ist, kann diese aber auch per E-Mail und in seltenen Fällen per Telefon erfolgen. Vor Abgabe der Einschätzung wird CHECK24 Versicherungen Informationen aus möglichen anderen Versicherungsverträgen, bei denen CHECK24 Versicherungen bereits als Betreuer/Makler tätig ist, einfließen lassen.
Sollten seitens CHECK24 Versicherungen Unklarheiten bezüglich des übermittelten Fremdvertrages bestehen und/oder Unterlagen unvollständig und/oder unleserlich sein, kann CHECK24 Versicherungen den Kunden hierüber insbesondere per Telefon sowie per E-Mail unterrichten und fehlende Informationen oder Unterlagen nachfordern, bevor eine Einschätzung abgegeben wird.
Ein im Rahmen von Option 2 erteiltes Einzel-Maklermandat kann der Kunde jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Mit Widerruf entfällt die Grundlage für eine weitere Betreuung des betreffenden Fremdvertrages durch CHECK24 Versicherungen.
Unabhängig von der gewählten Option und vom Fortbestand eines etwaigen Einzel-Maklersmandats wird CHECK24 Versicherungen den vom Kunden hochgeladenen Fremdvertrag bis auf Widerruf dauerhaft zum Abruf über das persönliche CHECK24 Kundenkonto vorhalten.
Weil die Präferenzen der Nutzer sehr unterschiedlich sind, kann mit Hilfe der Sortierfunktionen die jeweils bevorzugte Ansicht eingestellt werden. Details zu den Sortieroptionen sowie zur Funktionsweise des Vergleichsrechners gibt es hier:
(Stand 06.2026)