Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter

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  • Günstige Tarife für Beamtenanwärter
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Unsere Partner
Teilnehmende Versicherer

PKV-Tarife für Beamtenanwärter ab 76,97 Euro monatlich finden

Beamtenanwärter können frei entscheiden, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern möchten.

Beamtenanwärter haben in der Regel einen Anspruch auf staatliche Beihilfe und müssen somit nur den Betrag absichern, der nicht von der Beihilfe übernommen wird. Die private Krankenversicherung ist in der Regel empfehlenswert, da sie für Beamtenanwärter geringere Beitragskosten und höhere Leistungen bietet als die gesetzliche Krankenkasse.  

Für einen 25-jährigen Beamtenanwärter im Bundesdienst gibt es beispielsweise bereits Tarife ab lediglich 76,97 Euro monatlich (Versicherungsunternehmen: Allianz, Versicherungsumfang Komfort, Stand: 01/2026).

CHECK24 bietet Ihnen einen der größten Vergleiche am Markt: Sie haben Zugriff auf über 3.200 Tarifkombinationen von 22 Versicherern – viele davon mit attraktiven Leistungen wie Einzelbett­zimmer im Kranken­haus oder schnellen Terminen beim Facharzt.

Private Krankenversicherung für Beamten­anwärter – CHECK24 und ottonova starten exklusiven Tarif

Gemeinsam haben CHECK24 und ottonova einen Tarif für angehende Beamte und Lehramtsanwärter entwickelt – ExklusivFlex24. Diese können sich nun exklusive Vorteile für ihre private Krankenversicherung sichern. Mit dem neuen Tarif profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • Krankenhausleistungen (2-Bett-Zimmer, Chefarzt-Behandlung)
  • Leistungen bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz
  • Leistungen für ambulante Behandlungen
  • Einfacher Tarifwechsel bei Verbeamtung
  • Kur- und Rehaleistungen
  • Leistungen für Psychotherapie

Bei Verbeamtung können Beamtenanwärter anschließend – ohne erneute Gesundheitsprüfung – in einen beliebigen Beihilfetarif der ottonova wechseln.

Zu Beginn profitieren zukünftige Beamte also kostengünstig von diesen Vorteilen und müssen sich erst später für einen langfristigen Versicherungstarif entscheiden. Durch diesen können sie weitere Premium-Leistungen (beispielsweise kürzere Wartezeiten auf einen Facharzttermin und ein Einzelzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt) genießen.

Außerdem bietet der exklusive Service von ottonova digitale Beratungen an. So können Ihnen ganz einfach Fachärzte vermittelt und sogar Terminvereinbarungen übernommen werden. Die Mitarbeiter von ottonova stehen Ihnen jederzeit für Gesundheitsthemen via Chat zur Verfügung.

Der kostenlose Tarifrechner für die private Krankenversicherung

Nutzen Sie für die private Krankenversicherung den kostenlosen Tarifrechner von CHECK24 mit über 12 Jahren Erfahrung. Mithilfe unseres Vergleichsrechner können Sie kostenlos und unverbindlich rund 3.200 verschiedene Tarif­kombinationen miteinander vergleichen – so viele Tarife wie bei keinem anderen Portal am Markt.

Zusätzlich helfen Ihnen über 60 fachliche Spezialisten, den passenden Tarif für Ihre Bedürfnisse zu finden – ganz individuell, transparent und natürlich kostenlos.

Leistungen und Beiträge im gratis Tarifrechner vergleichen

Sie können die Leistungen und Beiträge der einzelnen Tarife ganz einfach miteinander vergleichen. Dazu sehen Sie auf einen Blick, wie hoch die monatlichen Versicherungsbeiträge sind. Bis zu drei Tarife können Sie zudem in einem Detail-Vergleich näher untersuchen.

Hier sehen Sie etwa, welchen Schutz die Versicherungen bei Reisen außerhalb Europas bieten oder ob es die Option gibt, später in einen höherwertigen Tarif ohne Gesundheitsprüfung zu wechseln. Ebenso erkennen Sie auf einen Blick, ob Tarife mit 0 € Selbst­behalt oder Einbett­zimmer angeboten werden – oder ob Sie direkt zum Facharzt ohne vorherhige Überweisung können.

Sie haben noch eine Frage rund um die private Krankenversicherung? Unsere PKV-Tarif Spezialisten bieten Ihnen beraten Sie auf Wunsch gerne persönlich per E-Mail oder Telefon – an 6 Tagen pro Woche, kostenlos und kompetent.

Teilnehmende Versicherer

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 3.200 Tarifvarianten der privaten Krankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.