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Eine wichtige Rolle bei der Preissetzung für die Leistungen der Tierärzte spielt der sogenannte GOT-Satz (Gebührenordnung für Tierärzte). Die GOT regelt welche Leistungen der Tierarzt Ihnen bis zu welcher Höhe in Rechnung stellen darf. Dabei unterliegt es dem Ermessen der Tierarztes mit welchem GOT-Satz er eine Leistung abrechnet. Der Arzt darf maximal den 4-fachen GOT-Satz in Rechnung stellen. Je höher der Satz, umso teurer wird die Behandlung. Zum Beispiel kostet eine allgemeine Untersuchung an Ihrem Pferd mit dem 1-fachen GOT-Satz 19,24 €, während dieselbe Leistung mit dem 4-fachen GOT-Satz mit 76,96 € zu Buche schlägt.
Bei der Auswahl der GOT-Satzes orientiert sich der Tierarzt an verschiedenen Kriterien. Einsätze am Wochenende oder außerhalb der regulären Sprechstunden sowie ein erhöhter Schwierigkeitsgrad der Behandlung führen oft zu hohen GOT-Sätzen. Häufig stellt der Arzt den 3-fach Satz in Rechnung, aber auch der 4-fache Satz ist keine Seltenheit.
Bei der Wahl des Pferde-OP-Tarifs sollten Sie die maximale Deckung der Tierarztgebühren beachten. Deckt der Tarif die Tierarztkosten nur bis zum 2-fachen GOT-Satz, Ihnen wird jedoch der 4-fache Satz in Rechnung gestellt, zahlen Sie die Differenz aus eigener Tasche. Im Vergleich sehen Sie auf einen Blick, bis zu welchem Satz ein Tarif die Kosten übernimmt. Alle Tarife auf CHECK24 tragen die Tierarztgebühren bis zum 4-fachen GOT-Satz.
Ihre Zufriedenheit ist unsere Mission! Daher haben alle CHECK24-Kunden nach Abschluss einer Versicherung die Möglichkeit, uns über das unabhängige Portal eKomi zu bewerten.
alle Bewertungen »Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 9 Tarifvarianten der Pferde-OP-Versicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.