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Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen mussten in den letzten Jahren für medizinische Maßnahmen in vielen Fällen immer tiefer in die eigene Tasche greifen. Der Grund: Der Gesetzgeber hat immer mehr Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Folglich erhalten gesetzlich Krankenversicherte häufig nur noch unzureichende oder gar keine Zuschüsse mehr. Die Folge: Eine optimale medizinische Versorgung wird immer mehr zum Luxusgut.
Gerade Menschen, die kurz- beziehungsweise weitsichtig sind oder von einer anderen Form der Fehlsichtigkeit betroffen sind, bekommen diese Leistungskürzungen ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oft schmerzlich zu spüren. Denn die Sehstärke kann sich verändern – und das grundsätzlich bis ins hohe Alter. Das bedeutet, dass bei jeder Sehstärkenveränderung wieder neue Brillengläser und/oder Kontaktlinsen gekauft werden müssen. Je nach der gewünschten Qualität der Gläser und den benötigten Dioptrien kann dies richtig teuer werden! Werden die vorhandenen Brillengläser beschädigt, ist der Gang zum Optiker ebenfalls unausweichlich.
Eine Zusatzversicherung für Brillenträger übernimmt die Kosten für Sehhilfen bis zum im Versicherungsvertrag festgelegten Höchstsatz. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Einstärkengläser, Mehrstärkengläser oder Gleitsichtgläser benötigen. Sind Sie sich beim Kontaktlinsen- oder Brillenkauf nicht hundertprozentig sicher, welche Dioptrien und Gläser für Sie die richtigen sind, lässt sich das durch einen Sehtest schnell und präzise herausfinden.
Zu den üblichen Leistungen einer Brillen-Zusatzversicherung gehört außerdem die Bezuschussung von Lasik-Laserbehandlungen. Mithilfe dieses Verfahrens kann die Sehstärke korrigiert werden – im Idealfall wird dabei ein Dioptrienwert zwischen 0 und 0,5 erzielt. Ebenfalls im Versicherungsumfang enthalten sind Vorsorgeuntersuchungen für die Augen zum Beispiel für den Grünen Star. Die genaue Höhe der Kostenerstattung ist jeweils abhängig vom gewählten Tarif.
* Beispielrechnung:
Gesamtersparnis: 59,62 € pro Monat oder 93 %
Berechnung von 04/2025