Ergänzende Datenschutzinformationen für den Service „CHECK24 Online-Zulassung

Diese Datenschutzinformationen sind als Ergänzung zu den Datenschutzrechtlichen Vorabinformationen gemäß Ziffer 13 EU-DSGVO der CHECK24 Vergleichsportal für Kfz-Versicherungen GmbH (nachfolgend „CHECK24 Kfz“) zu verstehen und spezifizieren die Datenverarbeitung bei der Nutzung des optionalen Services „CHECK24 Online-Zulassung“ – die Nutzungsbedingungen für diesen optionalen Service finden Sie hier.

Die geltenden Datenschutzrechtlichen Vorabinformationen gemäß Ziffer 13 EU-DSGVO der CHECK24 Vergleichsportal für Kfz-Versicherungen GmbH finden Sie hier, die entsprechenden Pflichtangaben gemäß Ziffer 13 EU-DSGVO finden Sie hier.

1. Allgemeines

Für die Nutzung der CHECK24 Online-Zulassung ist gemäß Nutzungsbedingungen Abs. 2.1 ein CHECK24 Kundenkonto sowie gemäß Abs. 2.2 der Abschluss einer Kfz-Versicherung über CHECK24 Kfz unabdingbar. Der Service CHECK24 Online-Zulassung wird auch nur Kunden, die diese Bedingungen erfüllt haben, angeboten. Daher gelten die jeweiligen Datenschutzbedingungen dieser vorab notwendigen Dienstleistungen, die Ihnen gesondert vorgelegt wurden und die Sie gesondert akzeptiert haben. Diese ergänzenden Datenschutzinformationen sollen zusätzlich erläutern, wie und weshalb Daten – darüber hinaus – im Rahmen der CHECK24 Online-Zulassung verarbeitet werden.

2. Welche Daten werden bei der CHECK24 Online-Zulassung auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet?

Die für die Vertragserfüllung notwendigen Daten ergeben sich einerseits aus der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (nachfolgend „FZV“), welche die elektronischen Zulassungsmöglichkeiten natürlicher Personen über von Ihnen bevollmächtigte Unternehmen (Großkunden) regelt. Hiervon betroffen sind folgende Daten (nachfolgend „zulassungsrelevante Daten“):

  • Personendaten: Vorname, Name, Adressaten, Geburtstag und Geburtsort

  • Fahrzeugdaten: Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Kfz-Kennzeichen, Identifikationsnummern und Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2, elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)

  • Zahlungsinformationen für die Kfz-Steuer: Daten aus der gesondert zu akzeptierenden Anlage „SEPA-Mandat für die Kraftfahrzeugsteuer“ – speziell IBAN und optional BIC und ggf. Angaben über die beabsichtigte Beantragung von Steuervergünstigungen

  • Identifikationsdaten: Gemäß FZV müssen Sie sich identifizieren und Zulassungs-Dokumente (Vollmacht, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer, Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zulassung) mittels qualifizierter elektronischer Signatur (QES) signieren. Hierfür wird Ihre Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse verarbeitet.

Sowie darüber hinaus weitere Daten, die sich zusätzlich aus dem Vertragsverhältnis bzw. aus den Nutzungsbedingungen ergeben. Hiervon betroffen sind folgende Daten:

  • Zahlungsinformationen für den Preis der Dienstleistung: Für die Dienstleistung Online-Zulassung fallen Kosten gemäß Abs. 5.1. der Nutzungsbedingungen an. Zur Abbuchung dieser Kosten gemäß 5.4. der Nutzungsbedingungen werden Daten aus dem SEPA-Lastschriftmandat verarbeitet, welches Sie CHECK24 Kfz erteilen. Hierzu zählen IBAN, BIC, Kontoinhaber.

  • Statusinformationen: Im Rahmen der Dienstleistung CHECK24 Online-Zulassung stellt Ihnen CHECK24 Kfz gemäß Abs. 3.4.1. der Nutzungsbedingungen Statusinformationen zum eingereichten Antrag bereit, sofern CHECK24 Kfz diese vom Kraftfahrtbundesamt nach Übermittlung des Zulassungsantrags erhält.

  • Zulassungsrelevante Dokumente: Im Rahmen der Dienstleistung CHECK24 Online-Zulassung stellt Ihnen CHECK24 Kfz gemäß Abs. 3.4.2 der Nutzungsbedingungen zulassungsrelevante Dokumente zum eingereichten Antrag bereit, sofern CHECK24 Kfz diese vom Kraftfahrtbundesamt nach Übermittlung des Zulassungsantrags erhält.

3. Auf welcher Grundlage werden Daten bei CHECK24 Online-Zulassung verarbeitet?

CHECK24 Kfz agiert bei der Online-Zulassung als Dienstleister, der es Ihnen ermöglicht, einen elektronischen Antrag auf Zulassung eines Fahrzeugs einzureichen. Diese Dienstleistung ist optional. Sofern Sie diese Dienstleistung nutzen möchten, müssen Sie Daten angeben, die für die Zulassung Ihres Fahrzeugs notwendig sind. Hierbei fragen, verarbeiten & teilen wir nur Daten, die für die Erfüllung dieses Vertragsverhältnisses wie in den Nutzungsbedingungen definiert notwendig sind. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung durch CHECK24 Kfz ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Vor der Übermittlung Ihres Antrags an das Kraftfahrtbundesamt müssen Sie die vom Kraftfarhtbundesamt gemäß FZV geforderten „Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 6. Abs. 1 S.1 lit. a) i.V.m. Artikel 7 DSGVO für die Zulassung“ unterzeichnen. Für die dort definierte Datenverarbeitung Ihres Zulassungsantrags gelten die dort definierten Bestimmungen. CHECK24 Kfz hat über den Umfang dieser Einwilligung und der Datenverarbeitung durch die dort genannten Stellen keinen Einfluss. Rechtsgrundlage hierfür ist dann Ihre Einwilligungserklärung, gemäß Artikel 6. Abs. 1 S.1 lit. a). Eine Kopie der „Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 6. Abs. 1 S.1 lit. a) i.V.m. Artikel 7 DSGVO für die Zulassung“ (nicht vorbefüllt) finden Sie hier.

4. Wohin werden Daten bei der CHECK24 Online-Zulassung übermittelt?

Die CHECK24 Online-Zulassung ist gemäß Nutzungsbedingungen und aufgrund der in der FZV definierten Anforderungen an diese Dienstleistung ein mehrteiliger Prozess. Im Nachfolgenden wird skizziert, in welchem Schritt Daten verarbeitet und ggfs. übermittelt werden. CHECK24 Kfz hat den Prozess so gestaltet, dass Daten sparsam und nur bei den jeweils nötigen Prozessschritten und nur für die jeweils für die Vertragserfüllung nötigen Zwecke verarbeitet und übermittelt werden.

  1. 1. Zurverfügungstellung der Eingabemaske für die CHECK24 Online-Zulassung
  2. Bei dem Abschluss einer Kfz-Versicherung über CHECK24 Kfz haben Sie die Möglichkeit, Ihr Interesse an der optionalen Dienstleistung Online-Zulassung zu bekunden. Sofern Sie diese Option wählen, werden nach Abschluss der Kfz-Versicherung Daten aus diesem Abschluss verwendet, um Ihnen die Online-Zulassung zur Verfügung zu stellen. Hierbei verwenden wir Ihre E-Mail-Adresse aus dem Kfz-Versicherungsabschluss, um Ihnen eine personalisierte Einladung zur Online-Zulassung zu schicken. Zusätzlich finden Sie Ihren personalisierten Einladungs-Link in Ihrem CHECK24 Kfz Kundenbereich. Sobald Sie Ihren personalisierten Link anklicken und eingeloggt sind oder sich einloggen, werden Daten aus Ihrem Kfz-Versicherungsabschluss zum Fahrzeug, welches Sie zulassen möchten, in die Eingabemaske von CHECK24 Online-Zulassung vorbefüllt.

  3. 2. Anbahnung der Abgabe eines Zulassungsantrags
  4. Sofern Sie die Eingabemaske mit den dort erforderlichen zulassungsrelevanten Daten befüllen und auf der letzten Seite mit Klick auf den blauen Abgabe-Button „jetzt für 29 € beantragen“ Ihr eindeutiges Interesse äußern, einen Antrag auf Zulassung über CHECK24 Kfz abzugeben – gemäß Nutzungsbedingungen 4.1. – wird CHECK24 Kfz von Ihnen beauftragt, die Abgabe des Zulassungsantrags vorzubereiten. Gemäß FZV müssen Sie sich hierfür mittels eines Verfahrens, das mindestens eIDAS Niveau substanziell erfüllt, identifizieren und die Zulassungs-Dokumente signieren. Hierfür macht die FZV Vorgaben und bestimmt, dass eine Identifikation nur durch ein eIDAS Vertrauensdienstanbieter erfolgen darf. Hierfür bietet Ihnen CHECK24 Kfz die Identifizierung und Signatur durch die Verimi GmbH an. Sobald Sie den oben genannten Button gedrückt haben, befüllt CHECK24 Kfz die nötigen Dokumente mit den von Ihnen angegebenen Daten vor und leitet für Sie den Identifikations- und später Signierungs-Prozess mit dessen Partnerunternehmen Verimi GmbH (nachfolgend „Verimi“) ein.

  5. 3. Identifizierung
  6. CHECK24 Kfz übermittelt an dessen Partnerunternehmen Verimi unmittelbar vor der Identifizierung – und nachdem Sie, die für Verimi gesondert geltenden Nutzungsbedingungen und Datenschutzinformationen, auf der Website von Verimi akzeptiert haben – für die Identifizierung nötige Daten. Hierzu zählen die unter Abs. 2 genannten Personendaten und Ihre Telefonnummer. Explizit werden zu diesem Zeitpunkt keinerlei Fahrzeugdaten, Zahlungsinformationen oder die vorbereiteten Dokumente weitergeleitet. Nach erfolgreicher Identifizierung folgt die Signatur der benötigten Zulassungs-Dokumente, gemäß FZV.

  7. 4. Signatur
  8. Für die Signatur übermitteln wir nach erfolgreicher Identifizierung die vorbefüllten Zulassungs-Dokumente an Verimi. Sie können dann die Dokumente lesen und mittels QES signieren. Nach der Signatur werden Sie gefragt, ob Sie die im Zusammenhang mit der Identifizierung und Signatur von Verimi verarbeiteten Daten, zurück an CHECK24 Kfz zur Erfüllung des Vertrages übermitteln möchten. Sobald Sie auf den Button „übermitteln“ drücken, erhält CHECK24 die unterzeichneten Dokumente zurück und stellt Ihren Antrag auf Zulassung eines Fahrzeugs beim Kraftfahrtbundesamt.

  9. 5. Übermittlung Ihres Antrags an das Kraftfahrtbundesamt
  10. Mit der Signatur der Vollmacht, mit welcher Sie CHECK24 Kfz bevollmächtigen, Ihren Zulassungsantrag in Ihrem Namen zu stellen und der Signatur der „Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 6. Abs. 1 S.1 lit. a) i.V.m. Artikel 7 DSGVO für die Zulassung“ stimmen Sie der weiteren Datenverarbeitung und Übermittlung an die zuständigen Stellen zu, welche für Ihren Zulassungsantrag notwendig sind.
    Die Verarbeitung erfolgt dann durch die nachfolgenden Parteien gemäß FZV und oben erwähnter Einwilligungserklärung:

  11. - Das Kraftfahrtbundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg 
    - Die örtliche Zulassungsbehörde
    - Das zuständige Hauptzollamt als für die Kraftfahrzeugsteuer zuständige Behörde
    - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
    - Die jeweils betreffende Kfz-Haftpflichtversicherung
    - Im Rahmen von Registerauskünften an anderen Behörden, die Polizei oder auch an juristische oder natürliche Personen des Privatrechts 
    - Sowie ggf. notwendige Dritte, die im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung für das Kraftfahrtbundesamt und Zulassungsbehörden tätig werden. 

  12. Eine Kopie der Vollmacht (nicht vorbefüllt) finden Sie hier. Eine Kopie der „Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 6. Abs. 1 S.1 lit. a) i.V.m. Artikel 7 DSGVO für die Zulassung“ (nicht vorbefüllt) finden Sie hier. Diesen Dokumenten können Sie weitere Informationen über die Datenverarbeitung in diesem Schritt entnehmen. Alle zu unterzeichnenden Dokumente werden Ihnen in nicht befüllter Form auch schon vor Anbahnung – auf der letzten Seite der Eingabemaske – zur Verfügung gestellt, sodass Sie diese prüfen können und Transparenz darüber haben, welche Daten im Laufe des Prozesses verarbeitet werden. Nach Unterzeichnung stellt CHECK24 Kfz Ihnen die Dokumente ebenfalls zur Verfügung.

  13. 6. Anzeige Ihrer Statusinformationen und Dokumente nach Antragsstellung
  14. Aus den Nutzungsbedingungen der CHECK24 Online-Zulassung ergibt sich die Zurverfügungstellung von Statusinformationen und Dokumenten, die wir nach Antragsstellung vom Kraftfahrtbundesamt im Zusammenhang mit Ihrem Antrag erhalten. Sofern wir diese Informationen erhalten, stellen wir Ihnen diese zur Verfügung. Wenn wir solche Daten vom Kraftfahrtbundesamt erhalten, so gemäß FZV sowie der von Ihnen unterzeichneten Vollmacht und Einwilligungserklärung.

5. Löschfristen

  1. Für die Aufbewahrung von Daten im Zusammenhang mit CHECK24 Online-Zulassung durch CHECK24 Kfz gelten gleiche Löschfristen wie für jede weitere Verarbeitung von Daten durch CHECK24 Kfz. Sofern CHECK24 Kfz nicht darüber hinaus dem Kraftfahrtbundesamt gegenüber, aus der FZV heraus, verpflichtet ist Daten länger aufzubewahren oder sich längere Aufbewahrungspflichten aus den von Ihnen unterzeichneten Dokumenten für CHECK24 Kfz ergeben.

6. Betroffenenrechte, weitere Informationen und weitere geltende Datenschutzhinweise

Weiterführende Informationen u.a. zu Betroffenenrechte, Widerspruchsbestimmungen und zum Thema Datenschutz und Datenverarbeitung durch CHECK24 Kfz können Sie den Vorabinformationen gemäß Ziffer 13 EU-DSGVO entnehmen (im ersten Abschnitt verlinkt) sowie den Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO (ebenfalls oben verlinkt).

(Stand: 11.2023)

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