Nutzungsbedingungen des Dienstes „CHECK24 Online-Zulassung“

  1. Geltungsbereich
    Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für alle im Rahmen des optionalen Dienstes „CHECK24 Online-Zulassung“ geschlossenen Verträge zwischen der CHECK24 Vergleichsportal für Kfz-Versicherungen GmbH in 80251 München (nachfolgend „CHECK24 Kfz“) und dem Nutzer (nachfolgend „Kunde“ genannt). Zusätzlich hierzu gelten für alle weiteren angebotenen Produkte und abgeschlossenen Verträge zwischen dem Kunden und CHECK24 Kfz die allgemeinen Geschäftsbedingungen von CHECK24 Kfz, die Sie hier abrufen können, sofern der Nutzer Ihnen gesondert zugestimmt hat.
  2. Unabdingbare Voraussetzungen für die Nutzung der CHECK24 Online-Zulassung
    Die nachfolgenden Voraussetzungen sind unabdingbar für die Nutzung der CHECK24 Online-Zulassung.
    1. Kundenkonto
      Für die Nutzung der Online-Zulassung ist ein aktives CHECK24 Kundenkonto unabdingbar. Betreiber des CHECK24 Kundenkonto ist die CHECK24 GmbH in 80251 München. Für das CHECK24 Kundenkonto gelten eigenständige Nutzungsbedingungen der CHECK24 GmbH, die Sie hier abrufen können. Die zugehörigen Datenschutzhinweise können Sie hier abrufen.
    2. Vorliegende Dokumente und Handynummer
      Für die Nutzung ist das Vorliegen von gültigen Ausweisdokumenten sowie den passenden Fahrzeugpapieren des zuzulassenden Fahrzeugs unabdingbar. Auch ist für den Prozess eine Handynummer unabdingbar.
    3. Kunde muss Eigentümer und künftiger Halter des Fahrzeugs sein
      Für die Nutzung muss der Kunde Eigentümer und zukünftiger Halter des zuzulassenden Fahrzeugs sein.
  3. Leistungsüberblick der CHECK24 Online-Zulassung
    Die CHECK24 Online-Zulassung ist ein Dienst von CHECK24 Kfz, der es Kunden ermöglicht, elektronisch über CHECK24 Kfz einen Antrag auf die Zulassung eines Fahrzeugs an das Kraftfahrtbundesamt und an die jeweilige verantwortliche Zulassungsstelle zu übermitteln.
    1. Genereller rechtlicher Leistungsrahmen
      Das Angebot der Online-Zulassung ist reguliert durch die „Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“ (nachfolgend „FZV“). Die FZV steckt die Grenzen einer jeden Nutzung der „Online-Zulassung“ ab.
      1. Rolle von CHECK24 Kfz
        CHECK24 Kfz möchte seinen Kunden im Rahmen der am 01.09.2023 in Kraft getretenen FZV die Möglichkeit bieten, Anträge auf Zulassung von Fahrzeugen elektronisch abzugeben. Hierbei agiert CHECK24 Kfz als „Großkunde“ gemäß §34 FZV und ist durch diese Norm reguliert. CHECK24 Kfz ist nicht für die Zulassung oder Zulassungsentscheidung selbst verantwortlich, sondern stellt in seiner Funktion als Großkunde den Antrag für den Kunden beim Kraftfahrtbundesamt in dessen Namen. 
      2. Grenzen des Leistungsrahmens
        Die rechtlichen Grenzen des maximal möglichen Leistungsrahmens werden durch die FZV, Unterabschnitt 5 „Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt“ begründet. Explizit ausgenommen sind daher jegliche Zulassungsdienstleistungen, die außerhalb des Rahmens dieser Norm liegen – unter anderem: die nicht online-basierte Zulassung, die Reservierung von Kennzeichen oder der Versand von Plaketten. Darüber hinaus kann CHECK24 Kfz das Leistungsangebot jedoch gemäß diesen Nutzungsbedingungen auch weiter einschränken und bestimmte Zulassungsvorgänge, Fahrzeuge oder Kundengruppen davon ausnehmen.
    2. Spezieller vertraglicher Leistungsrahmen
      CHECK24 Kfz bildet nicht den maximalen möglichen Leistungsrahmen durch die FZV ab, sondern beschränkt die CHECK24 Online-Zulassung auf die nachfolgend definierten Adressaten und Arten von Zulassungsvorgängen.
      1. Adressaten
        Die CHECK24 Online-Zulassung ist beschränkt auf natürliche Personen,
        die im eigenen wirtschaftlichen Interesse handeln und die CHECK24 Online-Zulassung nicht zu gewerblichen Zwecken nutzen.
      2. Arten von Zulassungsvorgängen
        Die CHECK24 Online-Zulassung ist beschränkt auf die Wiederzulassung von abgemeldeten Fahrzeugen und auf die Umschreibung von Fahrzeugen. Weitere Zulassungsvorgänge – wie etwa Neuzulassung, Abmeldung, Tageszulassung, Halteränderung etc. – werden nicht angeboten.
    3. Hauptleistungen der CHECK24 Online-Zulassung
      CHECK24 Kfz bietet im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen seinen Kunden an, einen Antrag auf Zulassung eines Fahrzeugs elektronisch („online“) abzugeben. Für die Erfüllung der Hauptleistung bietet CHECK24 Kfz drei Leistungsbestandteile an. Die Hauptleistung kann regulatorisch und technisch nur erfüllt werden, sofern der Kunde alle Leistungsbestandteile wie nachfolgend beschrieben in Anspruch nimmt.
      1. Eingabemaske für die benötigten Daten
        CHECK24 Kfz stellt seinen Kunden eine web-basierte Eingabemaske zur Verfügung, über welche der Kunde Angaben zu seiner Person sowie seinem Fahrzeug machen kann. Grundsätzlich sind alle Angaben, die der Kunde dort machen kann, notwendig für die Abgabe des Zulassungsantrags. Hierbei richten sich die zu tätigenden Angaben an die FZV in ihrer gültigen Fassung, speziell auch FZV, Unterabschnitt 5 „Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt“ sowie den geltenden systemseitigen Anforderungen für die schnittstellenbasierte Abgabe von Zulassungsanträgen, definiert vom Kraftfahrtbundesamt und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
      2. Möglichkeit der Online-Identifizierung und Dokumenten-Signierung
        Für die Abgabe des Antrags auf Zulassung beim Kraftfahrbundesamt gemäß FZV über CHECK24 Kfz muss der Kunde sich als die antragstellende Person identifizieren und den Zulassungsantrag sowie mitgeltende – vom Gesetzgeber definierte – Dokumente mittels qualifizierter elektronischer Signatur (QES) signieren. Hierfür bietet CHECK24 Kfz dem Kunden die Möglichkeit, die Identifizierung und Signierung über ein Partnerunternehmen – Verimi GmbH in 10969 Berlin – durchzuführen.
      3. Abgabe des Zulassungsantrags
        Unmittelbar nach erfolgreicher Identifizierung und Signierung wird der Antrag auf Zulassung beim Kraftfahrtbundesamt abgegeben.
        CHECK24 Kfz übermittelt hierbei die gemachten Kundenangaben sowie die vom Kunden mittels QES unterzeichneten Zulassungsdokumente inkl. der durch den Kunden erteilten Vollmacht – über die vom Kraftfahrtbundesamt zur Verfügung gestellte „Großkundenschnittstelle“ – an das Kraftfahrtbundesamt. Mit dieser Übermittlung sind alle Hauptleistungen des Vertrags erfüllt.
    4. Nebenleistungen der CHECK24 Online-Zulassung
      CHECK24 Kfz bietet Kunden im Rahmen der CHECK24 Online-Zulassung neben der elektronischen Abgabe des Antrags auf Zulassung (wie unter 3.3. definiert) auch die nachfolgenden Nebenleistungen an.
      1. Bereitstellung von Statusinformationen
        CHECK24 Kfz stellt Kunden, die sich im Prozess der Abgabe befinden, die Möglichkeit zur Verfügung, ihren Status sowie die nächsten Schritte einzusehen. Auch bietet CHECK24 Kfz seinen Kunden an, nach Abschluss des Abgabe-Prozesses – und damit nach Erfüllen der Hauptleistung – relevante Statusinformationen zum abgegebenen Antrag einzusehen, sofern CHECK24 Kfz diese Informationen vom Kraftfahrtbundesamt mittels Großkundenschnittstelle erhält. 
      2. Bereitstellung von zulassungsrelevanten Dokumenten
        CHECK24 Kfz stellt seinen Kunden nach Abschluss des Abgabe-Prozesses zulassungsrelevante Dokumente zur Verfügung, sofern CHECK24 Kfz diese Dokumente vom Kraftfahrtbundesamt mittels Großkundenschnittstelle erhält.
      3. Bereitstellung einer Kontaktmöglichkeit für Rückfragen
        CHECK24 Kfz bietet Kunden Kontaktmöglichkeit für Rückfragen. Die Art und den Umfang dieser Kontaktmöglichkeiten definiert CHECK24 Kfz eigenständig. Grundsätzlich kann CHECK24 Kfz nur generelle Rückfragen beantworten und keine fallspezifische Unterstützung über den oben definierten Umfang hinaus leisten. CHECK24 Kfz hat keinerlei Zugriff – über 3.4.1 und 3.4.2 hinausgehend –  auf die Systeme des KBA bzw. der Zulassungsstellen nach Antragsstellung und kann somit keine weiteren Auskünfte zum detaillierten Bearbeitungsstand oder zur Bearbeitungsdauer eines gestellten Antrags erteilen.
  4. Anbahnung, Vertragsabschluss & Vertragserfüllung
    Der Anspruch des Kunden gegenüber CHECK24 Kfz zur Erbringung der Hauptleistung (siehe oben, 3.3) besteht grundsätzlich nur dann, wenn der Kunde alle unter 3.3.1 und 3.3.2 definierten Leistungsbestandteile in Anspruch nimmt und somit alle technischen und regulatorischen Schritte durchläuft, die notwendig zur Abgabe des Antrags sind. Demnach ist zwischen folgenden Phasen zu unterscheiden.
    1. Anbahnung
      Mit der vollständigen Befüllung der Eingabemaske und mit Klick auf den blauen Abgabe-Button „jetzt für (… €) beantragen“ auf der letzten Seite äußert der Kunde eindeutiges Interesse, einen Antrag auf Zulassung über CHECK24 Kfz abzugeben (nachfolgend „Anbahnung“). Dadurch wird CHECK24 Kfz in die Lage versetzt, nachfolgend alle notwendigen Schritte – Identifikation und Dokumenten-Signierung – vorzubereiten und einzuleiten, um dem Kunden daraufhin die Möglichkeit zur Identifizierung und Dokumenten-Signierung anzubieten.
    2. Vertragsabschluss
      Der Vertrag über die Hauptleistung wird erst verbindlich geschlossen, sobald der Kunde sich erfolgreich identifiziert hat und die mitgeltenden Dokumente – hierunter der Zulassungsantrag, Datenschutzhinweise sowie die Vollmacht, die CHECK24 Kfz befähigt, den Antrag für den Kunden abzugeben – mittels QES signiert hat und den Button „jetzt übermitteln“ gedrückt hat.
    3. Vertragserfüllung
      Die Erfüllung des Vertrags zur Einreichung des Antrags auf Zulassung für ein Fahrzeug wird unmittelbar bei Vertragsabschluss durchgeführt. Hiermit hat CHECK24 Kfz die angebotene Hauptleistung erfüllt.
  5. Kosten
    Die Hauptleistung ist grundsätzlich bei Erfüllung kostenpflichtig. Alle Nebenleistungen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
    1. Kostenhöhe
      CHECK24 Kfz bietet die Hauptleistung grundsätzlich für einen Pauschal-Preis in Höhe von 29,00 Euro an. Sofern der Kunde vorab eigenständig Wunschkennzeichen reserviert hat und diese für die Zulassung nutzen möchte, erhöht sich der Gesamtpreis um die bundeseinheitliche Wunschkennzeichen-Reservierungsgebühr in Höhe von 12,80 Euro auf in Summe 41,80 Euro. Alle Kosten verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
    2. Kostentransparenz
      Im Sinne der Transparenz und im Kundeninteresse zeigt CHECK24 Kfz die anfallenden Kosten transparent schon bei der Anbahnung an, auch wenn die Kosten erst bei Vertragsabschluss bzw. nach Erfüllung der Hauptleistung anfallen. Die angezeigten Kosten sind stets die finalen Kosten; weitere darüber hinaus anfallende Kosten gibt es für den Kunden nicht.
    3. Zweck der Kosten
      Die Kosten decken primär die für CHECK24 Kfz anfallenden Zulassungsgebühren, die seitens des Kraftfahrtbundesamts und der Zulassungsstelle für den Zulassungsvorgang des Kunden entstehen. Sekundär decken die Kosten weitere für die Erfüllung nötige Teile der Hauptleistung ab – u.a. die Kosten für Identifikation, Signierung sowie anfallende Kosten für Betrieb der Eingabemaske und für die Nutzung der Großkundenschnittstelle.
    4. Zahlungsmodalitäten
      CHECK24 Kfz bietet dem Kunden zur Zahlung der anfallenden Kosten das Lastschriftverfahren an. Hierfür wird die in der Eingabemaske hinterlegte Bankverbindung genutzt. Die Abbuchung erfolgt frühstens 7 Tage nach Erfüllung der Hauptleistung von der angegebenen Bankverbindung. Weitere Zahlungsmodalitäten darüber hinaus bietet CHECK24 Kfz nicht an.
    5. Kulanz
      CHECK24 Kfz hat grundsätzlich Anspruch auf Zahlung der oben definierten Kosten nach elektronischer Abgabe des Zulassungsantrags, unabhängig von dessen Erfolg. Aus Gründen der Kulanz und im Kundeninteresse verzichtet CHECK24 Kfz jedoch, diese Kosten abzubuchen, sollte das Fahrzeug für den Kunden nicht erfolgreich zugelassen werden können. Ob der Zulassungsantrag erfolgreich ist, bewertet CHECK24 Kfz basierend auf der Status-Rückmeldung des Kraftfahrtbundesamts.
       
  6. Pflichten
    CHECK24 Kfz und der Kunde haben aus diesen Nutzungsbedingungen Pflichten, welche zur Erfüllung des Vertrags notwendig sind.
    1. Pflichten von CHECK24 Kfz
      CHECK24 Kfz hat die nachfolgend definierten Pflichten gegenüber dem Kunden nach Vertragsabschluss.
      1. Resultierend aus der Hauptleistung
        CHECK24 Kfz verpflichtet sich, den durch den Kunden gestellten Zulassungsantrag so bald wie technisch und rechtlich möglich an das Kraftfahrtbundesamt – mittels Großkundenschnittstelle gemäß FZV – zu übermitteln.
      2. Resultierend aus den Nebenleistungen
        CHECK24 Kfz verpflichtet sich, vorliegende Informationen und Dokumente zum Zulassungsvorgang, sofern und sobald CHECK24 Kfz diese vom Kraftfahrtbundesamt erhalten hat, elektronisch zur Verfügung zu stellen.
      3. Ausschluss weiterer Pflichten
        CHECK24 Kfz hat keine weiteren Pflichten gegenüber dem Kunden. Insbesondere ist CHECK24 Kfz nicht dazu verpflichtet:
        1. die angegebenen Daten des Kunden zu validieren
        2. die Korrektheit oder Geschwindigkeit der Identifikation
                   gegenüber dem Kunden zu gewährleisten
        3. alternative Verfahren zur Identifikation, Signatur, 
                  Zahlung oder Abgabe des Zulassungsantrags anzubieten
        4. den Erfolg der Zulassung – über den in der FZV
                   definieren Möglichkeiten für Großkunden hinaus – zu
                   gewährleisten.
    2. Pflichten des Kunden
      Die nachfolgenden Pflichten liegen in der Verantwortung des Kunden und müssen eingehalten werden, um die Abgabe des Zulassungsantrags zu ermöglichen.
      1. Korrekte Angabe von Personen- und Fahrzeugdaten
        Der Kunde trägt die Verantwortung für die korrekte Befüllung der Eingabemaske mit seinen Personen- und Fahrzeugdaten und ist verpflichtet, diese vor Antragsstellung gründlich auf Richtigkeit zu überprüfen. Der Kunde muss sicherstellen, dass alle von ihm getätigten Angaben mit seinem Personalausweis sowie seinen Fahrzeugpapieren übereinstimmen.  
      2. Durchführung der Identifikation und Signatur
        Der Kunde muss sich mittels der ihm angebotenen Verfahren identifizieren und seine Dokumente signieren. Hierbei trägt der Kunde die Verantwortung für die Korrektheit seiner Angaben, für das Lesen und Akzeptieren der zu unterschreibenden Dokumente und für die korrekte Signierung.
      3. Zahlung der anfallenden Kosten
        Der Kunde verpflichtet sich bei Vertragsabschluss, die Kosten gemäß dieser Nutzungsbedingungen zu tragen. Insbesondere sichert der Kunde gegenüber CHECK24 Kfz zu, dass sein für das Lastschriftverfahren angegebenes Konto ausreichend gedeckt ist, um die anfallenden Kosten zu tragen. Die Angabe eines Kontos mit abweichendem Kontoinhaber ist nicht möglich, da der Halter und der Kontoinhaber aus regulatorischen Gründen identisch sein müssen.
  7. Widerrufsbelehrung
    1. Widerruf nach Anbahnung und vor Vertragserfüllung
      Bis zum Vertragsabschluss bzw. zur Signierung der Dokumente mittels QES und Klick auf den Button „übermitteln“ hat der Kunde jederzeit das Recht, den Vorgang abzubrechen oder seinen Datensatz löschen zu lassen. Dies hat zur Folge, dass kein Antrag gestellt wird und/oder der Kundendatensatz entfernt wird.
    2. Widerruf nach Vertragserfüllung der Hauptleistung
      Aus den technischen Rahmenbedingungen der angebotenen Lösung ergibt sich grundsätzlich die Erfüllung der Hauptleistung unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. nach Signierung der Dokumente mittels QES durch den Kunden. Der Kunde wird hierauf schon bei der Anbahnung hingewiesen. Die technischen Gegebenheiten erlauben es CHECK24 Kfz nicht, den einmal gestellten und somit an das KBA übermittelten Antrag nachträglich zurückzuziehen oder zu widerrufen. Sollte der Antrag – abweichend vom Regelfall – aus technischen Gründen noch nicht übermittelt worden sein, so räumt CHECK24 Kfz dem Kunden so lange ein Widerrufsrecht ein, wie technisch möglich – das heißt bis zur Übermittlung. Hierfür kann das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwendet werden. Ab Eingang des Widerrufs wird CHECK24 Kfz sich bemühen, die Übermittlung so schnell wie für CHECK24 Kfz möglich zu unterbinden.
       
    3. Widerruf der Nebenleistungen
      Der Kunde kann zudem jederzeit die Nutzung der Nebenleistungen widerrufen, in dem er das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwendet.

      CHECK24 Vergleichsportal für Kfz-Versicherungen GmbH
      Erika-Mann-Str. 62-66
      80636 München
      E-Mail: kfz-zulassung@check24.de

      Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Nutzung der CHECK24 Online-Zulassung

      Name des/der Kunden(s):
      Anschrift des/der Kunden(s):
      Unterschrift des/der Kunden(s):
      (nur bei Mitteilung auf Papier)

      Ort, Datum
       
  8. Datenschutz
    Die vom Kunden gemachten Angaben werden ausschließlich für die Zwecke der vertraglich definierten und beanspruchten Leistungen verarbeitet. Weitere Informationen können den Datenschutzhinweisen entnommen werden.
    Für die Erfüllung der Hauptleistung gelten zudem die vom Kunden mittels QES zu signierenden Datenschutzbestimmungen des Kraftfahrtbundesamtes, sofern und sobald sie vom Kunden signiert wurden.
     
  9. Haftungsausschluss
    CHECK24 Kfz haftet grundsätzlich nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig aus Verletzungen der wesentlichen Vertragspflichten von CHECK24 Kfz resultieren. Explizit ausgeschlossen ist daher die Haftung für Schäden, die aus Verletzungen der wesentlichen Vertragspflichten durch den Kunden resultieren. Zudem ist jegliche Haftung für Schäden vor Anbahnung (4.1.1.) und nach Erfüllung der Hauptleistung (4.1.3) grundsätzlich ausgeschlossen, sofern übergeordnetes Recht CHECK24 Kfz nicht dazu verpflichtet.
     
  10. Änderungsvorbehalt
    CHECK24 Kfz kann den Umfang seiner Leistungen zukünftig gegebenenfalls aktualisieren, erweitern oder anderweitig verändern. Über die Vertragserfüllung hinaus, hat der Kunde keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung der Software in dem bei Vertragsschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt bestehenden Zustand. CHECK24 Kfz behält sich das Recht vor, die Software künftig nur für bestimmte Browser, bestimmte Versionen von Browsern und/oder bestimmte mobile Endgeräte bereitzustellen.
     
  11. Schlussbestimmungen
    Diese Nutzungsbedingungen sind abschließend für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen CHECK24 Kfz und dem Kunden in Bezug auf die Online-Zulassung.
    Davon unberührt bleiben alle Regelungen der Rechtsverhältnisse zwischen CHECK24 Kfz und dem Kunden, die sich unabhängig der Online-Zulassung aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen von CHECK24 Kfz ergeben könnten, sofern der Kunde zugestimmt hat.
    1. Nebenabreden
      Nebenabreden zu diesen Nutzungsbedingungen bedürfen grundsätzlich der Textform (E-Mail) und setzten Einigkeit beider Parteien voraus. Solche Nebenabreden zwischen CHECK24 Kfz und dem Kunden sind zum Zeitpunkt der Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen nicht getroffen worden.
    2. Kommunikation
      Die vertragliche Kommunikation zwischen CHECK24 Kfz und dem Kunden erfolgt in elektronischer Form. Für den Vertrag einschließlich Vertragsinformation und für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages kommt die deutsche Sprache zur Anwendung.
    3. Anwendbares Recht
      Die vertraglichen Beziehungen der Parteien richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des EGBGB. Wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes zugunsten des Kunden zusätzlich anwendbar.
    4. Gerichtsstand
      Erfüllungs- und Zahlungsort, sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr (Unternehmer nach § 14 BGB) der Landgerichtsbezirk München I. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO (Zugelassene Gerichtsstandvereinbarung) erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Landgerichtsbezirk München I. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB entfaltet die Klausel ausdrücklich keinerlei Rechtswirkung.
    5. Streitbeilegung
      Unter folgendem Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ stellt die Europäische Kommission ausschließlich Verbrauchern eine außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, um eine außergerichtliche Streitbeilegung zu ermöglichen. CHECK24 Kfz weist darauf hin, dass CHECK24 Kfz weder bereit noch gesetzlich verpflichtet ist, an einem derartigen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(Stand 11.2023)

Online-Zulassung_AGB