Rundumschutz mit der Vollkaskoversicherung
Der Vollkaskoschutz für Fahrzeuge ist die höchste Stufe der Kfz-Versicherung. Ebenso wie die Teilkasko ist auch die Kfz-Vollkasko eine freiwillige Versicherung. Sie beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko, erstattet zusätzlich aber auch Eigenschäden am Fahrzeug nach selbstverursachten Unfällen. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, kommt die Vollkaskoversicherung erst nach Abzug der vereinbarten Summe für eventuelle Mehrkosten im vertraglich vereinbarten Umfang auf. Darüber hinaus leistet die Versicherungsgesellschaft bei Vandalismusschäden am Fahrzeug durch unbekannte Personen. Das Gleiche gilt für Beschädigungen am Wagen des Versicherten, bei denen der Verursacher wegen Fahrerflucht nicht ermittelt werden kann.
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* berechnet am 02.03.2026
Versicherungswechsel zum 01.04.2026, Mann (geb. 1963), verheiratet, Berufsbeamter, Suzuki SJ Samurai (7102/340), Neuerwerb & Halterzulassung: April 2008, Versicherungsbeginn: April 2026, Barkauf, private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 3.000 km/Jahr, Einfamilienhaus, Doppelgarage, Jahreskarte für den ÖPNV, Haftpflicht (SF 42) und Vollkasko (SF 42) mit 1.000 € SB inkl. Teilkasko mit 150 € SB, Werkstattauswahl: egal, monatliche Beitragszahlweise; Erstwagen, Halter = Versicherungsnehmer, keine Punkte, 01945 / Frauendorf
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