Der Großteil der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus bieten die Kassen freiwillige Zusatzleistungen an, die je nach Krankenkasse variieren. Mit dem CHECK24-Vergleichsrechner sehen Sie die wichtigsten Zusatzleistungen der Krankenkassen auf einen Blick – so findet jeder die passende Krankenkasse.
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Alternative Heilmethoden
Sollten Ihnen alternative Heilmethoden wichtig sein, können Sie Ihre Krankenkasse entsprechend auswählen. Denn solche Leistungen gehören nicht zum gesetzlichen Leistungsumfang. Manche Krankenkassen erstatten die Kosten für alternative Therapien jedoch bis zu einem bestimmten Betrag im Jahr zurück. Dazu zählen etwa homöopathische oder osteopathische Behandlungen oder eine alternative Krebstherapie.
Zahnarztleistungen
Auch wenn Sie eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen, kann dies nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden. Einige Krankenkassen bezuschussen die professionelle Zahnreinigung aber bis zu einem bestimmten Betrag im Jahr. Zusätzlich beteiligen sich manche Kassen stärker an den Kosten für Zahnersatz.
Vorsorge und Impfungen
Viele Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung als Regelleistung. Darüber hinaus bezahlen einige Kassen weitergehende Impfungen wie etwa Reise- oder Grippeimpfungen und spezielle Vorsorgeuntersuchungen wie beispielsweise Darmspiegelungen oder Brustultraschall. Auch zusätzliche Untersuchungen während der Schwangerschaft oder für Kinder und Jugendliche sind Teil der Zusatzleistungen einiger Krankenkassen.
Bonus- und Wahlprogramme
Die Bonusprogramme unterscheiden sich ebenfalls von Kasse zu Kasse. Manche Krankenkassen belohnen etwa eine gesunde Lebensweise oder Versicherte, die regelmäßig an bestimmten Vorsorgemaßnahmen teilnehmen. Dies kann durch eine Bargeldprämie oder Sachleistungen vergütet werden – auch das ist je nach Kasse verschieden.
Zudem bieten manche Kassen die Option der Beitragsrückerstattung: Nimmt der Versicherte ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch, bekommt er einen Teil seiner Beiträge zurückerstattet.