Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 14.9.2011 | 15:33 | tei
Knapp 20 Prozent der Deutschen müssen aus gesundheitlichen Gründen schon vor dem Erreichen des Rentenalters ihren Job aufgeben. Das ergab eine am Dienstag veröffentlichte Studie, die von der Hans-Böckler-Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes beauftragt wurde. Am höchsten ist das Risiko eines vorzeitigen Abschieds aus dem Arbeitsleben für Männer ohne Berufsausbildung in den neuen Bundesländern - sie werden insgesamt zehnmal so häufig arbeitsunfähig wie männliche Akademiker in den neuen Bundesländern.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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