Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 8.9.2014 | 15:47 | mst
Nach Einschätzung der Vorstände großer Krankenkassen sind die Arbeitgeber mitverantwortlich für den starken Anstieg von Burn-out-Erkrankungen. Der Barmer-Vorstandsvorsitzende Christoph Straub sagte der Welt am Sonntag, dass Angestellte teils ständig erreichbar sein müssten und ihr Stress dadurch stetig zunehme. Arbeitgeber sollten gesetzlich verpflichtet werden, ihren Mitarbeitern komplette Ruhepausen zuzugestehen.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
Streit um die konkrete Verweisung: Das OLG Karlsruhe musste entscheiden, ob ein Versicherer einen ehemaligen Torwart auf den Job als Trainer verweisen darf.
Psychische Erkrankungen bleiben mit Abstand der häufigste Grund für eine Erwerbsminderung. Das zeigen aktuelle Zahlen der Bundesregierung.