Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 26.11.2015 | 17:20 | mst
Frauen sichern sich früher als Männer gegen das Risiko einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ab. Das geht aus aktuellen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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