Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 30.1.2018 | 11:36 | are
Im Antragsformular eines Versicherungsvertrags muss der Versicherer deutlich auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hinweisen. Sonst muss er unter Umständen selbst dann Leistungen erbringen, wenn der Versicherte Vorerkrankungen verschwiegen hat.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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