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Zahnzusatzversicherung Vergleich

  • Unser Expertentipp für Sie
  • Jetzt Leistungsbegrenzung um 1 Jahr verkürzen
  • Bis zu 2.000 € mehr Erstattung sichern

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Bis zu 2.000 € höhere Erstattung sichern: Jetzt Leistungsbegrenzung um 1 Jahr verkürzen!

Die Leistungsbegrenzung

Die Leistungsbegrenzung oder Leistungsstaffel regelt, bis zu welcher Summe eine Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren Behandlungskosten übernimmt. Viele Versicherungen begrenzen ihre Leistungen in den ersten vier Jahren und leisten nach dem fünften Jahr unbegrenzt.

So sparen Sie

Einige Versicherer berechnen die Leistungsstaffel nach dem Kalenderjahr. Durch einen Abschluss bis 15.12.2023 können Sie dadurch ein Jahr Leistungsstaffel sparen.

Beispiel:

Maximale Erstattung Beginn Versicherung im Dezember 2023 Beginn Versicherung im Januar 2024
in 2023 1.000 € -
ab 2024 3.000 € 1.000 €
ab 2025 4.500 € 3.000 €
ab 2026 6.000 € 4.500 €
ab 2027 unbegrenzt 6.000 €
ab 2028 unbegrenzt unbegrenzt

 

In diesem Beispiel erhalten Sie bei Abschluss und Versicherungsbeginn im Dezember 2023 bereits ab Januar 2024 bis zu 3.000 € an Behandlungskosten erstattet. Liegt der Versicherungsbeginn einen Monat später im Januar 2024, würden Sie nur 1.000 € an Behandlungskosten erstattet bekommen. Also 2.000 € mehr für Ihre Behandlung!

Bei diesen Versicherern können Sie sparen

Bei den folgenden Versicherern können Sie die Leistungsstaffel um 1 Jahr verkürzen: Allianz, ARAG, AXA, Barmenia, BavariaDirekt, Concordia, Continentale, die Bayerische, DKV, Europa, Gothaer, Hallesche, HanseMerkur, Janitos, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, SDK, SIGNAL IDUNA, Stuttgarter und Württembergische.

Wichtige Fragen in Kürze

  • Was ist vor Vertragsabschluss zu beachten?

    Bevor Sie eine private Zahnzusatzversicherung abschließen, sollten Sie auf einige Dinge besonders achten. Dazu gehört der Versicherungsumfang, die Wartezeit sowie die Art der Beitragsentwicklung. Hier nachlesen

  • Was sollte eine gute Zahnzusatzversicherung leisten?

    Bei Erwachsenen sollte eine private Zahnzusatzversicherung vor allem für Zahnbehandlungen und Zahnersatz gute Leistungen bieten. Zudem sollten die Kosten für eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung bezuschusst werden.

    Für Kinder sind hingegen vor allem Leistungen für kieferorthopädische Maßnahmen wichtig.

  • Kann ich auch bei einer angeratenen oder laufenden Behandlung eine Versicherung abschließen?

    Sie können eine private Zahnzusatzversicherung grundsätzlich jederzeit abschließen. Allerdings wird die Versicherung in der Regel keine Kosten für eine Behandlung übernehmen, die schon vor Abschluss begonnen wurde. Dies gilt auch, wenn ein Zahnarzt bereits eine Behandlung empfohlen hat. Hier nachlesen

  • Welche Kosten werden übernommen?

    Private Zahnzusatzversicherungen können die Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, professionelle Zahnreinigungen oder kieferorthopädische Behandlungen zu einem festgelegten Anteil übernehmen. Ob und bis zu welchem Anteil geleistet wird, ist in den tarifspezifischen Versicherungsbedingungen festgehalten. Hier nachlesen

  • Welche Vorteile bietet CHECK24?

    Vor dem Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung sollten Sie mehrere Tarife miteinander vergleichen. Der kostenlose und unverbindliche Versicherungsvergleich von CHECK24 bietet Ihnen dabei zahlreiche Vorteile:

    Schneller Marktüberblick, garantiert bester Preis, Leistungen und Bedingungen auf einen Blick, einfacher Abschluss und persönliche Beratung. Hier nachlesen

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Auszeichnungen
Kundenmeinungen
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23.4.2024
"Einfach und schnell"
22.4.2024
"danke"
22.4.2024
"Die Einfachheit und Hilfsbereitschaft des Service-Mitarbeiters waren..."
22.4.2024
"Schnell und gut"
22.4.2024
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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 210 Tarife der Zahnzusatzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Beispiel zeigt die Leistungsbegrenzung des Tarifes ZahnEXKLUSIV der Signal Iduna.