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Was bringt das Bonusheft?

Das Bonusheft erhöht den Zuschuss, den die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnersatz zahlt. Je länger eine jährliche Vorsorgeuntersuchung nachgewiesen werden kann, desto höher der Zuschuss.

Bonusheft gibt es seit 1989

Das Bonusheft wurde im Jahr 1989 im Rahmen einer Gesundheitsreform eingeführt. Es dient dazu, Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt zu dokumentieren.

Patientinnen und Patienten, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrnehmen und dabei ihr Bonusheft abstempeln lassen, erhalten von ihrer Kasse einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Können Sie die entsprechenden Termine zehn Jahre lückenlos nachweisen, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse auf 75 Prozent.  Erwachsene müssen einmal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung nachweisen. Von Kindern und Jugendlichen zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr wird sogar zweimal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung verlangt. 

Das bringt Ihnen das Bonusheft

* Prozentwert der Kosten einer Regelversorgung.
Anzahl Jahre mit Vorsorge Bonus Zuschuss GKV gesamt*
unter 5 60 Prozent
5 10 70 Prozent
10 15 75 Prozent

Für Patientinnen und Patienten mit geringem Einkommen gilt eine Härtefallregelung: Sie erhalten einen Festzuschuss von 100 Prozent, mindestens aber die Kosten für die Regelversorgung.

Bonusheft muss lückenlos geführt sein

Dabei gilt: Das Bonusheft muss lückenlos geführt sein. Ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums kann folgenlos bleiben. Voraussetzung ist eine ausreichende Begründung gegenüber der Krankenkasse, warum der Patient in dem betreffenden Jahr bzw. Halbjahr nicht zum Zahnarzt gehen konnte. Die Kasse zahlt dann die höheren Festzuschüsse wie bei einem 10 Jahre lückenlos geführten Bonusheft. Fehlt ein Eintrag im Bonusheft, weil Patienten ohne besonderen Grund nicht zur Untersuchung waren, gilt die Bonusregelung nicht mehr. Ein Anspruch auf einen Bonus besteht dann erst wieder, wenn die Kontrolltermine der vergangenen fünf Jahre lückenlos nachgewiesen werden können.

Auch bei der privaten Zahnzusatzversicherung kann sich ein Bonusheft lohnen. Manche Tarife erstatten höhere Kosten, wenn man regelmäßige Kontrolluntersuchungen belegen kann.

Was tun, wenn das Bonusheft verloren geht?

Lässt sich das Bonusheft nicht mehr auffinden, ist der Zahnarzt Ihr Ansprechpartner. Er kann die Vorsorgetermine anhand der Patientenakte nachtragen und ein neues Bonusheft ausstellen. Bewahren Sie Ihr Heft am besten an einem festen Ort auf, damit es möglichst gar nicht erst verloren geht.

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