Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 56
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail:
whg@check24.de
München, 9.6.2016 | 12:30 | kro
Sollten Unwetterschäden an Gebäuden und Hausrat über eine Pflichtversicherung gedeckt werden? Diese Forderung kommt nach den jüngsten Starkregenfällen wieder auf. Nein, sagen die Versicherer laut dem Branchenmagazin Versicherungswirtschaft Heute (VWheute).
Unwetter wie "Kay" oder "Lambert" haben auch 2023 Schäden an Häusern verursacht. Das Ergreifen von Präventionsmaßnahmen kann bereits vor Eintreten eines Unwetters Schäden vorbeugen.
Niedrige Außentemperaturen können gefrorene Rohre und Leitungen zur Folge haben. Ohne eine entsprechende Versicherung kann das insbesondere für Hausbesitzer teuer werden.
Der Gesamtverband der Versicherer hat seine Halbjahresbilanz zu Schäden durch Naturgefahren des Jahres 2023 veröffentlicht. Die Schadenshöhe ist leicht unterdurchschnittlich.