Damit Sie im Falle eines Falles wissen, was zu tun ist, haben wir für Sie die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:
1. Unfallereignis
Ihre Gesundheit hat absoluten Vorrang. Wenn sich also ein Unfall ereignet hat, gilt es zunächst festzustellen, ob Sie verletzt sind und eine medizinische Behandlung benötigen. Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Versicherungsfall vorliegt (unfallbedingter, dauerhafter Gesundheitsschaden durch eine Verletzung), empfehlen wir Ihnen, Ihren Versicherer so schnell wie möglich über den Unfall zu informieren.
Hierzu haben wir für Sie wichtige Kontaktdaten der Unfallversicherer zusammengestellt, sodass eine Unfallmeldung schnell und einfach per Telefon, E-Mail oder Online-Formular möglich ist. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, das Online-Formular zu nutzen, können Sie uns den Schaden auch gerne telefonisch melden. Sie erreichen uns unter 089/ 24 24 12 58.
2. Rückfragen von der Versicherung
Sollte Ihre Versicherungsgesellschaft weitere Informationen von Ihnen benötigen, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Dies kann mit einem Fragebogen oder telefonisch erfolgen.
Tipp: Wenn Sie im Schadensformular Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben, kann sich der Schadensachbearbeiter direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. Dadurch können offene Fragen meist schneller geklärt werden.
3. Leistungsprüfung
Ob eine Invalidität vorliegt und wie hoch diese ausfällt, wird von Ihrem Arzt festgestellt. Bei der privaten Unfallversicherung ist es nicht erforderlich, einen Durchgangsarzt aufzusuchen. Darüber hinaus hat die Versicherungsgesellschaft das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen und Ihnen einen Arzt zu nennen, bei dem die Zweituntersuchung stattfinden soll.
4. Meldefristen
Bei der privaten Unfallversicherung gibt es folgende wichtige Meldefristen, die für einen Leistungsanspruch entscheidend sind:
Meldefrist bei Invalidität: Wenn Sie einen Unfall erleiden, melden Sie diesen unverzüglich Ihrem Versicherer. Unverzüglich bedeutet hierbei ohne schuldhaftes Verzögern.
Wird eine Invalidität (dauerhafte Einschränkung der Gesundheit) erst später festgestellt, kann diese innerhalb von 15 Monaten nach Eintritt des Unfallereignisses gemeldet werden. Es gibt allerdings auch Tarife, die einen Meldezeitraum von 18, 24 oder sogar 36 Monaten vorsehen. Wichtig dabei ist, dass die Invalidität von einem Arzt diagnostiziert und dokumentiert wird.
Meldefrist bei einem Unfalltod: Die Meldefrist hängt vom Tarif und Anbieter ab, beträgt aber üblicherweise 48 Stunden.