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Pressekontakt CHECK24

Daniel Friedheim
Director Public Relations

Tel. +49 089 - 2000 47 1170
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CHECK24 GmbH
Erika-Mann-Str. 62-66
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presse@check24.de
www.check24.de
02.11.2021 | München | CHECK24, Karten & Konten

Verloren haben Verbraucher*innen in Deutschland

  • Aktuelle Lösung weist deutlich geringere Marktabdeckung als CHECK24 auf
  • Streit von Politik und Verbraucherschutz benachteiligt Verbraucher*innen und Unternehmen

Im Streit um den staatlichen Girokontenvergleich hat das Landgericht München gegen den nach gesetzlichen Kriterien von TÜV und Finanzministerium zertifizierten Girokontenvergleich von CHECK24 entschieden. Pikantes Detail der Urteilsbegründung: Da der Gesetzgeber der Zertifizierung keine konstitutive Wirkung beigemessen hat, liegt ein Verstoß gegen das Zahlungskontengesetz vor. Auch, wenn sich das Unternehmen vor dem Hintergrund der erteilten Zertifizierung nicht schuldhaft falsch verhalten habe.
 
„Das Urteil ist gleich mehrfach erschütternd“, sagt Dagmar Ginzel, Chief Communications Officer bei CHECK24. „Verbraucher*innen haben das Nachsehen, weil die aktuelle Lösung eine deutlich schlechtere Marktabdeckung aufweist. Unternehmen, die gesetzlich definierte Kriterien umsetzen, können trotzdem dafür verklagt werden. Wir würden uns wünschen, dass Politik und VZBV auf Augenhöhe mit uns zusammenarbeiten. Für den Verbraucherschutz, aber auch, um zukünftige Investitionen in den Digitalstandort Deutschland nicht zu gefährden.“
 
Aktuelle Lösung weist deutlich geringere Marktabdeckung als CHECK24 auf

Ein transparenter Überblick mit einer hohen Marktabdeckung. Dieses Ziel hat CHECK24 mit seinem nach gesetzlichen Kriterien zertifizierten Girokontenvergleich verfolgt. Neben rund 600 Kontomodellen großer Banken und Sparkassen wurde dazu auch die Bilanzsumme aller Institute als Kriterium berücksichtigt. Profitieren sollten von der gemeinsam mit Finanzministerium und TÜV entwickelten Lösung Verbraucher*innen in Deutschland. Dazu hatte CHECK24 mehr als eine Million Euro in Zertifizierung, Umsetzung und Aktualisierung investiert. Doch nach nur fünf Monaten musste der Vergleich zum Schutz des Unternehmens wieder abgeschaltet werden. Der VZBV hatte gegen die Marktabdeckung geklagt, die schon damals deutlich höher war als die aktuelle und vom VZBV befürwortete Lösung¹.

Streit von Politik und Verbraucherschutz benachteiligt Verbraucher*innen und Unternehmen

Das erschütternde Ergebnis: Verbraucher*innen werden mehrfach benachteiligt. Neben der aktuell geringeren Marktabdeckung diskutieren Politik und Verbraucherschutz seit Monaten, wie eine gesetzliche und möglicherweise steuerfinanzierte Lösung umgesetzt werden kann. Auch für Unternehmen wie CHECK24 ist es ein Alarmsignal, wenn trotz der Umsetzung gesetzlicher Kriterien keine Rechtssicherheit besteht. Das verhindert Investitionen und schwächt Verbraucher*innen und Unternehmen gleichermaßen.
 

Quelle:

1) FAZ vom 15.09.2021: https://www.faz.net/aktuell/finanzen/olaf-scholz-planung-fuer-girokonto-vergleichsplattform-zieht-sich-17534872.html

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CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale
Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.