Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
unfallversicherung@check24.de
München, 18.1.2019 | 11:30 | whe
Auf einer Dienstreise verletzte sich ein Mann am Knie, als er nach der morgendlichen Dusche im Bad ausrutschte. Seine Bemühungen um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls wurden von mehreren Instanzen abgelehnt, zuletzt vom Landessozialgericht Erfurt.
In Bayern gilt jetzt eine FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und Einzelhandel. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert Unterweisungen zum richtigen Tragen.
Seit dem 1. Januar gelten neue Regelungen für die Anerkennung von Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung: der Unterlassungszwang entfällt.
Nur rund zwei Prozent aller in Deutschland mit dem Coronavirus Infizierten hatten bis Mitte November eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.