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München, 6.2.2018 | 10:36 | kro
Wer beim Anschnallen aus der offenen Tür eines geparkten Krankentransporters stürzt, hat keinen Schmerzensgeld- und Schadensersatz-Anspruch gegenüber dem Fahrer. Das hat das Landgericht Essen in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden.
In Bayern gilt jetzt eine FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und Einzelhandel. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert Unterweisungen zum richtigen Tragen.
Seit dem 1. Januar gelten neue Regelungen für die Anerkennung von Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung: der Unterlassungszwang entfällt.
Nur rund zwei Prozent aller in Deutschland mit dem Coronavirus Infizierten hatten bis Mitte November eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.