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Toilettenpause ist Privatsache: Sturz auf Firmenklo ist kein Arbeitsunfall

München, 5.4.2018 | 11:49 | kro

Wer während der Arbeitszeit aufs Klo geht, ist bei einem Sturz auf dem stillen Örtchen nicht gesetzlich unfallversichert. Das hat das Sozialgericht Heilbronn in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden.

Waschbecken in öffentlichem ToilettenraumDer Toilettengang während der Arbeitszeit ist nicht gesetzlich unfallversichert.
Im verhandelten Fall rutschte ein Mechaniker im Toilettenraum seiner Arbeitsstelle auf dem seifigen Boden aus und zog sich eine Gehirnerschütterung zu. Dafür verlangte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Seine Argumentation: Der seifige Boden liege in der Verantwortung des Unternehmens.

Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Denn ein Toilettenbesuch sei privater Natur. Das Sozialgericht Heilbronn vertrat dieselbe Auffassung.

Aus Sicht der Richter lag zudem keine besondere betriebliche Gefahr vor. Denn auch in privaten und öffentlichen Toilettenräumen könnten Fliesen seifig und nass sein. Gegen das Urteil hat der Mann nach Angaben von Spiegel Online bereits Berufung vor dem Landessozialgericht eingelegt.
 

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