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WG-Strom und Gas – Tipps für Studenten

07.08.2019

Mit dem Studium beginnt für die Meisten ein neuer Lebensabschnitt: Umzug in eine WG oder erste eigene Wohnung, neue Stadt, unbekanntes Uni-Leben. Dies bringt aber auch einigen Organisationsaufwand mit sich.
Damit der Start ins Uni-Leben leichter fällt, haben wir hier alle wichtigen Fragen zum ersten Stromvertrag beziehungsweise Gasvertrag zusammengefasst:

 

  • Wie hoch sind Stromverbrauch und Stromkosten bei Studenten?
  • Wer muss einen Gas- oder Stromvertrag in einer Wohnung abschließen – der Vermieter oder der Mieter?
  • Wie schließt man einen Energievertrag ab, und worauf muss man achten?
  • Wie teilt man eine Stromrechnung fair unter Mitbewohnern auf – auch, wenn jemand früher auszieht?

Das Wichtigste zuerst 

  1. Gas- und Stromkosten sind nicht in den Nebenkosten enthalten.
  2. Strom- und Gasvergleich spart Energiekosten.
  3. Bei Tarifwechsel auf faire Bedingungen und guten Kundenservice achten.
  4. WG-Tipp: Energieverträge laufen üblicherweise nur auf eine Person.
  5. WG-Tipp: Hauptmieter muss nicht zwingend Gas- oder Stromvertrag übernehmen.
  6. WG-Tipp: Zusammen kochen und waschen, spart Energie und Zeit.

Studenten Ratgeber

Der neue Stromvertrag beziehungsweise Gasvertrag

Strom und Gas sind üblicherweise nicht in den Nebenkosten enthalten, deshalb muss sich jeder Mieter selbst darum kümmern. In der Regel übernimmt bei Einzug der Grundversorger die Strom- und Gasbelieferung. Da der Grundversorgungstarif häufig nicht der günstigste ist, solltest du dir einen alternativen Energieanbieter suchen.
 

Das solltest du beim Anbieterwechsel beachten

Einen neuen Anbieter findest du am schnellsten mit dem Strompreisvergleich bzw. Gaspreisvergleich. Einfach nur Postleitzahl und Jahresverbrauch eingeben, schon zeigt der Tarifrechner alle am Wohnort verfügbaren Tarife an. Bei der Tarifwahl solltest du nicht nur auf den Preis, sondern auch auf faire Vertragsbedingungen und guten Kundenservice achten. Wenn du einen passenden Tarif gefunden hast, kannst du das Auftragsformular direkt online ausfüllen. Du musst Strom und Gas nicht vom gleichen Anbieter beziehen, du kannst auch zwei verschiedene Energieversorger wählen.

Nachtspeicherheizungen werden häufig vom Grundversorger mit Strom beliefert. Mittlerweile bieten auch überregionale Anbieter Heizstrom an. Infos zu Sondertarifen findest du in den AGB der Versorger.

Tipps zur Tarifwahl:

  • Tarife online vergleichen
  • Kundenbewertungen lesen
  • Auf kurze Vertragslaufzeiten achten
  • Tarif mit monatlicher Zahlweise wählen
  • Ökostrom meist günstiger als Grundversorgung

Wichtige Daten für den Anbieterwechsel:

  • PLZ, Verbraucherdaten
  • Strom- beziehungsweise Gasverbrauch
  • Bei Neueinzug Häkchen setzen
  • Zählernummer

Gas- oder Stromzähler richtig ablesen

Bei Abschluss eines Gas- oder Stromvertrags sollten Verbraucher Zählernummer und Zählerstand bereithalten. Sollten Sie diese beim Wechsel nicht zur Hand haben, können Sie die Daten später nachreichen. Zu beachten ist jedoch: werden Zählernummer und Zählerstand nicht rechtzeitig übermittelt, kommt kein Vertrag zu Stande.

Die Zähler findet man in einer Mietwohnung meist im Keller. Sind diese nicht zugänglich, sollte man Hausverwaltung oder Vermieter kontaktieren. Ein guter Tipp ist es, bei Wohnungsübergabe oder Neueinzug in einem Übergabeprotokoll sämtliche Zählerstände festzuhalten.

Die Zählernummer besteht aus vier bis 16 Ziffern. Du findest sie direkt auf deinem Gas- beziehungsweise Stromzähler. Ist das Auftragsformular fertig ausgefüllt, wird es an deinen neuen Anbieter übermittelt. Nach wenigen Tagen erhältst du dann eine Auftragsbestätigung von deinem neuen Energieversorger.

Jahresverbrauch Strom und Gas

Wer seinen Anbieter wechselt, muss seinen Jahresverbrauch schätzen. Der Stromverbrauch hängt mit der Personenzahl zusammen, der Gasverbrauch mit der Haushaltsgröße. Je mehr Mitbewohner und je größer die Wohnung, desto höher ist der Verbrauch. Anhand des angegeben Verbrauchs berechnet der Energieversorger den monatlichen Abschlag. Wenn der monatliche Abschlag zu hoch angesetzt ist, passen die Anbieter diesen auf Wunsch nachträglich an.

Wenn man sich für einen Gas- oder Stromtarif entscheiden muss, und den eigenen Jahresverbrauch nicht kennt, kann man sich an Richtwerten zum Verbrauch orientieren:

Stromverbrauch nach Personenzahl
Personen im Haushalt Ø Stromverbrauch pro Jahr
1 1.500 kWh
2 2.500 kWh
3 3.500 kWh
4 4.250 kWh
Gasverbrauch nach Haushaltsgröße
Haushaltsgröße Ø Gasverbrauch pro Jahr
50m2 5.000 kWh
100m2 12.000 kWh
150m2 18.000 kWh
Einfamilienhaus 35.000 kWh

 

Stromverbrauch in der WG

Natürlich verbraucht nicht jeder WG-Bewohner gleich viel Strom oder Gas. Im Normalfall verbrauchen alle Mitbewohner circa gleich viel und es empfiehlt sich, den monatlichen Abschlag durch alle Mitbewohner zu teilen.

Sollte es jedoch gravierende Unterschiede geben – eine Person lässt täglich Fernseher, Computer und einen eigenen Mini-Kühlschrank laufen, die andere Person ist nie zu Hause und lädt nur gelegentlich ihren PC auf – können sogenannte Zwischenzähler dazu beitragen, Konflikten in der Abrechnung vorzubeugen. Diese Zwischenzähler messen den Stromverbrauch in den einzelnen Zimmern und erleichtern bei der Abrechnung die Kostenaufteilung.

WG Gas- und Stromkosten in Deutschlands größten Studentenstädten

In den folgenden Tabellen haben wir einen Überblick über die durchschnittlichen Gas- und Stromkosten in den zehn größten Studentenstädten in Deutschland zusammengestellt. Die Auflistung der Städte bezieht sich auf die absolute Anzahl an Studierenden in diesen Städten, in absteigender Reihenfolge. Als Referenz wurde eine 3er WG mit einem Wohnraum von circa 70 m2 herangezogen, die über einen Durchschnittsverbrauch von 4.000 kWh Strom und 10.000 kWh Gas verfügt.
 

WG-Stromkosten in den 10 größten Studentenstädten

Die Übersicht zeigt es ganz klar: mit einem Stromvergleich lässt sich viel sparen. Selbst in Hamburg, Frankfurt und Berlin, den Studentenstädten mit der teuersten Grundversorgung, kann man mit einem Stromvergleich über 280 € sparen.

Übersicht der durschnittlichen Stromkosten einer 3er WG in Deutschland
Stadt* Ø-Preis Grundversorgung** Günstigster Tarif** Sparpotenzial
Berlin 1.344,00 € 975,85 € 368,15 €
München 1.229,48 € 994,91 € 234,20 €
Köln 1.334,35 € 1.030,47 € 303,88 €
Hamburg 1.420,18 € 1.041,90 € 378,28 €
Frankfurt 1.402,30 € 1.053,13 € 349,17 €
Münster 1.230,59 € 987,39 € 243,20 €
Bochum 1.301,48 € 1.018,97 € 282,51 €
Stuttgart 1.435,71 € 1.028,64 € 407,07 €
Aachen 1.358,17 € 1.048,05 € 310,11 €
Düsseldorf 1.202,09 € 985,10 € 216,99 €
*Ranking der Städte nach absoluten Studierendenzahlen (Stand 2018, Quelle: studis-online.de). **Stromkosten: Stand März 2020

 

WG-Gaskosten in den 10 größten Studentenstädten

Die Gaskosten in deutschen Studentenstädten beziehen sich ebenfalls auf Durchschnittswerte einer 3er WG mit 75m2 und einem durchschnittlichen Gasverbrauch von 10.000 kWh. Auch hier ist klar: mit einem Gasvergleich lässt sich viel sparen:

Übersicht der durchschnittlichen Gaskosten einer 3er WG in deutschen Studentenstädten
Stadt* Ø-Preis Grundversorgung** Günstigster Tarif** Sparpotenzial
Berlin  762,79 €  450,10 € 312,69 €
München 699,24 € 458,96 € 240,28 €
Köln 779,45 € 520,24 € 259,21 €
Hamburg 802,06 € 492,94 € 309,12 €
Frankfurt 860,07 € 477,78 € 382,29 €
Münster 746,09 € 539,30 € 206,80 €
Bochum 773,50 € 558,69 € 214,81 €
Stuttgart 730,71 € 503,74 € 226,97 €
Aachen 885,00 €  520,96 € 364,04 €
Düsseldorf 727,80 € 493,48 € 234,33 €
*Ranking der Städte nach absoluten Studierendenzahlen (Stand 2018, Quelle: studis-online.de). **Gaskosten: Stand März 2020

Gas- und Stromvertrag in einer Wohngemeinschaft

Normalerweise läuft ein Strom- oder Gasvertrag auf eine Person. Bei manchen Anbietern können auch zwei Personen angegeben werden. In einer größeren Wohngemeinschaft empfiehlt es sich, dass nur eine Person den Vertrag übernimmt, so bleibt es bei häufigen Mitbewohner-Wechseln übersichtlich. Wenn der Vertragspartner auszieht, muss er den Energieanbieter benachrichtigen und den Vertrag auf ein anderes WG-Mitglied umschreiben lassen. Wer auszieht, sollte sich zur Sicherheit den Zählerstand notieren, damit es keinen Streit bei eventuellen Nachzahlungen gibt. Am besten sollte die Person den Energievertrag übernehmen, die voraussichtlich am längsten in der Wohnung bleibt.

Damit nicht ein Mitbewohner alleine für alles geradestehen muss empfiehlt es sich, Verträge für Strom, Gas, Telefon oder DSL untereinander aufzuteilen.
 

Energiespartipps für die WG

In deiner WG kannst du einfach Strom sparen, indem du Elektrogeräte mit deinen Mitbewohnern gemeinsam nutzt. Wer gemeinsam wäscht und kocht, schon nicht nur die Umwelt, sondern spart Geld und Zeit. Noch mehr Energie kannst du sparen, wenn du Steckdosenleisten mit Ausschaltknopf benutzt. So kannst du all deine Elektrogeräte auf einmal abschalten und der Stand-by-Betrieb versursacht keine unnötigen Stromkosten.
 

Tipps für WGs
  • Hauptmieter muss nicht zwingend Vertrag übernehmen
  • Vertrag kann häufig bei Auszug eines Mitbewohners übertragen werden
  • Bei Auszug Zählerstand notieren
  • Bei manchen Anbietern sind mehrere Vertragspartner pro Zähler möglich
  • Abschlagszahlung durch die Mitbewohner teilen

Stromrechnung fair aufteilen

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Stromrechnung in einer WG aufzuteilen. Entscheidet man sich, die gesamte Rechnung gleichmäßig auf alle aufzuteilen, sollte man dies mit allen Zahlungen und Gutschriften tun. Folgende Zahlungen sind in einem Gas- oder Stromvertrag vorhanden und können aufgeteilt werden:

  • Monatliche Abschlagszahlungen
  • Boni wie Sofortbonus und Neukundenbonus
  • Nach- oder Rückzahlungen der Jahresendabrechnung, je nach Verbrauch

Wenn jemand unter dem Jahr auszieht, können diese Zahlungen und Gutschriften folgendermaßen aufgeteilt werden:

  • Abschlagszahlungen: Diese teilen sich die verbleibenden Bewohner unter sich auf.
  • Boni: Diese werden durch zwölf geteilt. Zieht eine Person nach drei Monaten aus, bekommt diese drei Zwölftel des Bonus gutgeschrieben.
  • Nach- oder Rückzahlungen: Ebenfalls eine Teilung durch zwölf und anteilige Verteilung.

Bei Auszug ist es sinnvoll, den Zählerstand zu notieren. Sollte als nachfolgender Mitbewohner jemand einzieht, der einen höheren Stromverbrauch verursacht, kann dies in der Endverteilung der Jahresendabrechnung mit dem endgültigen Zählerstand gegengerechnet werden, sodass der ehemalige Mitbewohner nicht für den Neuen kompensiert.
 

Aufteilung der Rechnung mit Zwischenzählern

Manchmal sind die Verbräuche der WG-Bewohner unterschiedlich hoch, und man hat sich für die Installation von Zwischenzählern entschieden. Wie kann man hier die Gas- oder Stromrechnung richtig aufteilen?

Grundsätzlich gilt: "Gemeinsam" genutzte Kilowattstunden, beispielsweise der Verbrauch von Küchengeräten, können im Energiepreis dividiert werden. Selbst genutzte Kilowattstunden bezahlt jeder extra. Hier sollte man sich an dem Preis pro Kilowattstunde auf der Rechnung orientieren. Hat man also 300 kWh in seinem Zimmer verbraucht, und der Preis pro Kilowattstunde beläuft sich auf beispielsweise 29 Cent, bezahlt man 87 Euro.


Energieexpertin Marie Gottschall
Marie Gottschall
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 07.08.2019
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