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Strom und Gas: Schnellerer Anbieterwechsel ab April
| mbu
Gas und Strom sollen nach einem Anbieterwechsel künftig schneller vom neuen Versorger geliefert werden. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte neue Regeln, nach denen die Umstellung künftig binnen drei Wochen über die Bühne gehen soll. Bisher dauerte ein Wechsel meist sechs bis zwölf Wochen.

Schneller sparen bei Strom und Gas: Der Anbieterwechsel soll ab April schneller ablaufen.
Außerdem sollen Verbraucher in Zukunft auch an jedem Werktag während eines laufenden Monats den Anbieter wechseln können. Derzeit ist dies nur zum Monatsersten möglich. Maßgeblich für die Drei-Wochen-Frist sei die Anmeldung des Wechsels beim Netzbetreiber durch den neuen Lieferanten, sagte Netzagentur-Chef Matthias Kurth. In der Vergangenheit sei es häufig zu Verzögerungen gekommen - etwa wenn der bisherige Lieferant seine Fristen wegen Problemen in der Datenverarbeitung nicht einhielt. Nun habe der neue Energieanbieter alle Möglichkeiten, für einen zügigen Wechsel zu sorgen.
Neben den Verbrauchern, die schneller günstigere Energielieferungen erhalten, sollen nach Angaben der Bundesnetzagentur auch die Versorger durch schlankere, stärker standardisierte Verfahren profitieren. Bis zum 1. April gilt allerdings noch eine Übergangsfrist, in der die Unternehmen ihre Abläufe und IT-Systeme umstellen können. Kurth rief die Energiekunden auf, diese Erleichterung des Lieferantenwechsels auszunutzen und von der Möglichkeit der freien Wahl des Strom- und Gasanbieters noch stärker Gebrauch zu machen. Dies könne den Wettbewerb beleben und die Preise senken.
Grundlage für die Neuregelung sind Vorgaben der EU und das neue Energiewirtschaftsgesetz, das im Sommer beschlossen wurde. Es sieht auch die Einführung einer neuen Schlichtungsstelle vor, an die sich Kunden bei Problemen mit ihrem Energieanbieter wenden können - etwa, wenn die Drei-Wochen-Frist beim Wechsel nicht eingehalten wurde. Voraussetzung für die Anrufung des Schlichters ist allerdings, dass zuvor eine erfolglose Beschwerde beim Versorger eingegangen ist. Die Schlichtungsstelle nimmt bereits am 1. November 2011 die Arbeit auf.
Neben den Verbrauchern, die schneller günstigere Energielieferungen erhalten, sollen nach Angaben der Bundesnetzagentur auch die Versorger durch schlankere, stärker standardisierte Verfahren profitieren. Bis zum 1. April gilt allerdings noch eine Übergangsfrist, in der die Unternehmen ihre Abläufe und IT-Systeme umstellen können. Kurth rief die Energiekunden auf, diese Erleichterung des Lieferantenwechsels auszunutzen und von der Möglichkeit der freien Wahl des Strom- und Gasanbieters noch stärker Gebrauch zu machen. Dies könne den Wettbewerb beleben und die Preise senken.
Grundlage für die Neuregelung sind Vorgaben der EU und das neue Energiewirtschaftsgesetz, das im Sommer beschlossen wurde. Es sieht auch die Einführung einer neuen Schlichtungsstelle vor, an die sich Kunden bei Problemen mit ihrem Energieanbieter wenden können - etwa, wenn die Drei-Wochen-Frist beim Wechsel nicht eingehalten wurde. Voraussetzung für die Anrufung des Schlichters ist allerdings, dass zuvor eine erfolglose Beschwerde beim Versorger eingegangen ist. Die Schlichtungsstelle nimmt bereits am 1. November 2011 die Arbeit auf.
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