Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Energiemarkt BEV meldet Insolvenz an

|

Der Energieversorger BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft heute die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Kunden, die über CHECK24 gewechselt haben, haben die Möglichkeit auf eine Entschädigung.

Die BEV ist insolvent. Kunden sind dazu angehalten, ihren Energieversorger zu wechseln.
Die BEV ist insolvent. Kunden sind angehalten, ihren Energieversorger zu wechseln.
Eine ununterbrochene Belieferung mit Strom und Gas ist zu jeder Zeit sichergestellt. Kunden der insolventen BEV werden, so der vorläufige Insolvenzverwalter, ab sofort durch die gesetzlich vorgesehene Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger ohne Unterbrechung mit Strom und Gas beliefert.
 

So sollten sich Kunden verhalten

Um den Einzug weiterer Abschlagszahlungen zu unterbinden, empfiehlt es sich, bereits erteilte Einzugsermächtigungen zu widerrufen, was selbst 6 Wochen rückwirkend möglich ist. Zusätzlich ist es sinnvoll, Ihre Zählerstände zeitnah abzulesen. Diese Daten sollten dann dem Netzbetreiber, dem örtlichen Grundversorger und der BEV mitgeteilt werden, um eine korrekte Abrechnung zu erleichtern.

Die Ersatzversorgung wird vom örtlichen Grundversorger übernommen. Die Lieferung erfolgt zu den eigenen Preisen des örtlichen Grundversorgers, die im Regelfall deutlich teurer sind. Es gibt die Möglichkeit, in einen preisgünstigeren Tarif beim Grundversorger zu wechseln oder aber erneut einen anderen, günstigen Anbieter über CHECK24 zu wählen. 

Als Entschädigung für die unerfreulichen Erfahrungen schenkt CHECK24 Kunden zudem 30 EUR in Form eines CHECK24-Gutscheins. Dieser Beitrag wird ca. 6 Monate nach erneutem Abschluss und erfolgter Belieferung direkt auf das Konto überwiesen. Den Gutschein finden Kunden, die über CHECK24 zur BEV gewechselt haben, in ihrem E-Mail Postfach.

Sollten Kunden nicht aktiv werden, rutschen sie spätestens nach drei Monaten automatisch von der Ersatzversorgung in die Grundversorgung – zu ebenfalls deutlich teureren Preisen. Die Grundversorgung kann man jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

CHECK24 möchte für die entstandenen Unannehmlichkeiten seine Kunden um Entschuldigung bitten. Der Kundenservice steht telefonisch von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 22 Uhr unter der Rufnummer 089 - 24 24 11 66 zur Verfügung.

Weitere Nachrichten über Energie

07.02.2024 | Strom und Gas
Energiepreise im Wandel: Grundversorger senken Tarife nach dem Wegfall der Preisbremsen
Seit dem Wegfall der Preisbremsen zum Jahreswechsel haben zahlreiche Grundversorger in Deutschland ihre Strom- und Gaspreise gesenkt, was Verbrauchern Einsparungen ermöglicht. Trotz dieser Senkungen bleiben die Grundversorgungstarife im Vergleich zu Alternativanbietern weiterhin teurer.
05.02.2024 | Heizkosten
Milder Herbst und Winter senken Heizkosten: CHECK24-Studie zeigt deutlichen Rückgang im Heizbedarf
Die aktuelle Heizperiode präsentiert sich dank milden Herbst- und Wintermonaten als echte Kostenersparnis für Verbraucher*innen. CHECK24 hat den Heizbedarf und die Heizkosten analysiert und festgestellt, dass sowohl der Verbrauch als auch die Ausgaben für Gas und Heizöl spürbar gesunken sind.
09.10.2023 | Energiepreisbremse
Bundesregierung verlängert Energiepreisbremsen bis April 2024 - Kosten in Millionenhöhe
Die Bundesregierung plant, die Energiepreisbremsen bis Ende April 2024 zu verlängern. Laut Berechnungen von CHECK24 könnte dies den Staat rund 907 Millionen Euro kosten.
05.09.2023 | Energieanbieter
Octopus Energy übernimmt Shell-Endkunden
Der Energiekonzern Shell hat sein deutsches und britisches Haushaltskundengeschäft an Octopus Energy verkauft. Octopus Energy übernimmt somit insgesamt 2 Millionen neue Kunden von Shell Energy in Großbritannien und Deutschland.
09.08.2023 | Wasserstoffstrategie
Deutschland plant 8.800 MW Wasserstoffkraftwerke bis 2035 auszuschreiben
Als Teil seiner Wasserstoffstrategie plant das Bundeskabinett die Ausschreibung von 8.800 MW Leistung an Wasserstoffkraftwerken bis 2035. Diese Entscheidung unterstreicht das Engagement Deutschlands für klimafreundliche Energieerzeugung.