Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Insolvenz des Gas- oder Stromanbieters – was nun?

22.12.2021

Ihr Energieanbieter meldet Insolvenz an und stellt die Energielieferung ein? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, was eine Insolvenz Ihres Anbieters für Sie als Kunde bedeutet, und wie sie danach Ihren Gasanbieter oder Stromanbieter wechseln.



Das Wichtigste in Kürze

  1. Ihre Belieferung mit Strom oder Gas ist jederzeit sichergestellt! Nach der Insolvenz und Belieferungseinstellung eines Anbieters befinden Sie sich in der Ersatzversorgung des Grundversorgers, außer Sie haben bereits vorher einen Wechsel zu einem anderen Anbieter veranlasst.
  2. Widerrufen Sie Ihre Einzugsermächtigungen und löschen Sie Daueraufträge an den insolventen Anbieter.
  3. Lesen Sie Ihren Zählerstand ab und teilen ihn bei einem Wechsel allen beteiligten Firmen mit: Dem insolventen Anbieter, Ihrem Grundversorger und Ihrem neuen Anbieter.
  4. Wechseln Sie zeitnah den Anbieter, um einen teuren Tarif des Grundversorgers zu vermeiden.


Was bedeutet die Insolvenz für mich als Kunde?

Wenn ein Energieanbieter Insolvenz anmeldet und die Belieferung einstellt, bedeutet das für Sie als Verbraucher Folgendes:

  • Kunden werden automatisch in die Ersatzversorgung des Grundversorgers umgestellt.
  • Der Grundversorger benachrichtigt die Kunden über die Umstellung.

Wie sollten sich Verbraucher verhalten?

a) Handhabung von Zahlungen

In Bezug auf Zahlungen an den ehemaligen Energieanbieter sollten Sie drei Dinge beachten:

  • Widerrufen Sie Einzugsermächtigungen.
  • Löschen Sie Daueraufträge.
  • Überweisen Sie offene Rechnungsbeträge auf das Sonderkonto, das vom Insolvenzverwalter eingerichtet wurde.

Wird nach Widerruf der Einzugsermächtigung weiterhin Geld von Ihrem Konto abgebucht, können Sie diese von Ihrer Bank bis zu 12 Monate nach der Belastung zurückfordern. Ob es rechtens ist, Abschlagszahlungen einzubehalten oder rückbuchen zu lassen, kann pauschal nicht beantwortet werden. Nach der Umstellung müssen Sie Ihre Strom- oder Gasrechnung beim Grundversorger begleichen.


b) Prüfung von Kündigungsfristen

Schicken Sie zur Sicherheit ein formloses Kündigungsschreiben an den insolventen Gas- oder Stromanbieter. Da der Anbieter die Belieferung eingestellt hat, ist diese Kündigung laut Verbraucherzentralen an keine Frist gebunden und sofort wirksam.


c) Lesen Sie Ihren Zählerstand ab

Um eine korrekte Abrechnung zu ermöglichen, ist es wichtig, sobald wie möglich Ihre Zählerstände abzulesen und zu dokumentieren. Wenn Sie mehrere Zähler haben und nicht sicher sind, welchen Sie ablesen müssen, informieren Sie sich über die Art Ihrer Stromzähler.

Nach der Insolvenz den Anbieter wechseln

Aufgrund der Insolvenz des Anbieters können Sie sofort wechseln. Beim Wechsel sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Wechseln Sie zeitnah: So vermeiden Sie einen teuren Tarif Ihres Grundversorgers.
  • Korrekter Vorversorger: Geben Sie beim Wechsel Ihren örtlichen Grundversorger an.
  • Zeitpunkt der Belieferung: Wählen Sie die Option, dass der Wechsel schnellstmöglich stattfinden soll.
  • Teilen Sie Ihren Zählerstand allen beteiligten Firmen mit: Dem insolventen Anbieter, Ihrem Grundversorger und Ihrem neuen Anbieter.

 

Häufig gestellte Fragen

Kann ich sofort wechseln?

Bei einer Insolvenz und damit verbundener Belieferungseinstellung können Sie sofort wechseln. Schicken Sie zur Sicherheit ein Kündigungsschreiben an den insolventen Anbieter.

Wem muss ich meinen Zählerstand mitteilen?

Teilen Sie Ihren Zählerstand bitte allen beteiligten Firmen mit: Ihrem alten Anbieter, dem Netzbetreiber bzw. Grundversorger und Ihrem neuen Anbieter

Erhalte ich noch meinen Bonus?

Jedes Insolvenzverfahren ist anders, und somit auch die Chancen, vom Energieversorger fällige Boni ausbezahlt zu bekommen. Sie können nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Gläubiger Forderungsanmeldungen stellen.

Erhalte ich nach der Insolvenz noch einen CHECK24-Bonus?

Bitte wenden Sie sich an den CHECK24 Kundenservice. Dieser steht Ihnen telefonisch von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 22 Uhr unter der Rufnummer 089 - 24 24 11 66 zur Verfügung. Alternativ können Sie eine E-Mail an energie@check24.de schreiben.

Ich bin schon zu einem neuen Anbieter gewechselt, was soll ich tun?

Gehen Sie auf Ihren neuen Versorger zu und weisen Sie darauf hin, dass Sie nun auch ab sofort beliefert werden können.

Ich bin zum insolventen Anbieter gewechselt, was geschieht jetzt?

Sie sollten dem insolventen Anbieter pro forma ein Kündigungsschreiben schicken. Danach können Sie sofort zu einem neuen Anbieter wechseln.

Wenn Ihr Vertragsbeginn in der Zukunft liegt (und zeitlich nach der Insolvenz), können Sie beim Wechsel als Vorversorger Ihren derzeitigen Energieanbieter angeben und als Lieferbeginn die für Sie passende Option wählen.

Wenn Ihr Vertrag kurz vor der Insolvenz zu Stande kam, werden Sie auf die Grundversorgung umgestellt und können sofort wechseln. Beim Wechsel können Sie als Vorversorger Ihren Grundversorger angeben und als Lieferbeginn die schnellstmöglichste Option auswählen.
 

Wann bekomme ich eine korrekte Abrechnung?

In den meisten Fällen dauert es über einen Monat, bis der insolvente Anbieter Verbrauchern eine korrekte Abrechnung der gelieferten Energiemengen übermittelt.

Warum war der insolvente Anbieter noch im Energievergleich?

Sobald CHECK24 Indizien auf flächendeckende Probleme oder gar eine mögliche Insolvenz eines Anbieters hat, wird dieser aus dem Energievergleich entfernt.

Unser Anspruch bleibt es jedoch, Ihnen einen transparenten Vergleich mit einer möglichst vollständigen Marktabdeckung zu bieten. Darüber hinaus versuchen wir die Qualität der Anbieter durch Kundenbewertungen transparent zu machen. Bei CHECK24 können Sie den Anbieter zweimal bewerten – einmal nach dem Wechselprozess und einmal nach dem ersten Belieferungsjahr. Darauf basierend berechnen wir für jeden Anbieter eine Weiterempfehlungsquote. Sollte diese kleiner als 70 Prozent sein, bekommt der Anbieter einen roten Warnhinweis „geringe Weiterempfehlungsquote“.

 

Grünwelt/ gas.de hat Gasbelieferung eingestellt

Grünwelt/ gas.de hat bundesweit die Gasbelieferung eingestellt. Falls Sie von Grünwelt/ gas.de Gas bezogen haben, werden Sie seit dem 03.12.2021 automatisch von Ihrem lokalen Grundversorger im Ersatzversorgungstarif mit Gas beliefert. Ihre Gasversorgung ist also zu jedem Zeitpunkt sichergestellt. In unserem Ratgeber erfahren Sie, was sie jetzt als Kunde unternehmen können.

 

 

Grünwelt/ Stromio hat Strombelieferung eingestellt

Der Energieversorger Grünwelt/ Stromio hat zum 22.12.2021 bundesweit die Belieferung mit Strom eingestellt. Die betroffenen Stromkunden werden automatisch vom lokalen Grundversorger im Ersatzversorgungstarif mit Strom beliefert. Die Stromversorgung ist zu jedem Zeitpunkt sichergestellt. In unserem Ratgeber erfahren Sie, was sie jetzt als Kunde unternehmen können.

Fragen und Feedback

Konnten wir alle Fragen zu dem Thema beantworten? CHECK24 Kunden können zusätzlich zu unserer Hotline auch unseren Rückrufservice oder E‑Mail Service in Anspruch nehmen. Klicken Sie auf den Button (und loggen Sie sich ein), um eine telefonische oder schriftliche Rückmeldung von unseren CHECK24 Energieexperten zu vereinbaren:

Rückmeldung erhalten

Haben Sie Feedback zu unseren Services? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung. Klicken Sie dazu hier:

Feedback geben


Energieexpertin Sophia Waider
Sophia Waider
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 22.12.2021

Kundenbewertungen
CHECK24 Energievergleich
4.9 / 5
15.827 Bewertungen (letzte 12 Monaten)
104.016 Bewertungen (gesamt)