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Kreditabsicherung durch eine Risikolebens­versicherung

Wer einen größeren Kredit aufnimmt – zum Beispiel ein Immobiliendarlehen oder einen Geschäftskredit – sollte für den Todesfall vorsorgen. Damit stellt man sicher, dass die Hinter­bliebenen oder Geschäftspartner den Kredit zurückzahlen können, wenn man noch vor Rückzahlung des Darlehens versterben sollte.

Die Banken als Gläubiger verlangen in vielen Fällen sogar eine solche Versicherung, um das gewährte Darlehen abzusichern. Damit hat die Bank als Kreditgeber die Sicherheit, dass der Kredit auch im Todesfall zurückgezahlt werden kann.

Bei kleineren Krediten häufig unnötig

Bei kleineren Kreditsummen von unter 25.000 Euro ist eine Absicherung häufig nicht nötig. Wer etwa für die neue Schrankwand oder den Fernseher einen Kredit aufnimmt, sollte auf eine zusätzliche, teure Kredit­absicherung verzichten.

Absicherung eines Kredits: Die zwei Möglichkeiten

Um einen Kredit abzusichern, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Eine Restschuld­versicherung direkt von der Bank oder dem Händler oder eine Risikolebens­versicherung, die im Todesfall eine vorher vereinbarte Summe auszahlt.

Die zwei Möglichkeiten der Absicherung:

  1. Absicherung mit Restschuldversicherung
  2. Absicherung mit Risikolebensversicherung

Kreditabsicherung mit Restschuldversicherung

Banken bieten häufig zusammen mit einem Kredit eine Restschuldversicherung an. Eine solche Versicherung ist in der Regel direkt an den Kreditvertrag gekoppelt und beinhaltet je nach Angebot auch eine Ab­sicherung bei unverschuldeter Arbeits­losigkeit oder einer Arbeits­unfähigkeit.

Angebot von der Bank kritisch prüfen

Prüfen Sie besonders bei einem Angebot von der Bank, ob es sich tatsächlich um eine „echte“ Risikolebens­versicherung handelt. Oft bieten die Banken nur eine Restschuldversicherung an, die deutlich teurer als eine Risikolebens­versicherung ist.

Eine Restschuldversicherung ist jedoch vergleichsweise teuer und kann bis zu zehn Prozent der Kreditsumme ausmachen. Die Kosten sind für den Verbraucher nicht immer auf Anhieb ersichtlich, weil die Banken die Versiche­rungs­prämie häufig auf den Kredit aufschlagen. Zudem leistet die Versicherung bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Verbraucher­schützer raten daher von einer Restschuld­versicherung generell ab.

Das Risiko Berufsunfähigkeit absichern

Wer nicht nur den Todesfall, sondern auch das Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern möchte, sollte am besten eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die Versicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente aus, falls man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Der Versicherungsschutz gilt unabhängig von einem laufenden Kreditvertrag.

Kreditabsicherung mit Risikolebens­versicherung

Familie absichern mit RisikolebensversicherungEine Risikolebensversicherung sichert einen Kredit für den Todesfall ab. Stirbt die versicherte Person, zahlt der Versicherer die vereinbarte Todesfallsumme aus. Die Versicherung lässt sich losgelöst von einem bestimmten Darlehen abschließen und ist vergleichsweise günstig.

Vor allem Familien mit kleinen Kindern sollten einen laufenden Immobilienkredit mit einer Risikolebens­versicherung absichern. Auf jeden Fall sollte der Hauptverdiener abgesichert sein – am besten jedoch gleich beide Elternteile.

Hierbei sollte auch die Einkommens­absicherung berücksichtigt werden. Nicht nur der Immobilien­kredit muss im Fall der Fälle bedient werden, auch die Lebenshaltungs­kosten gehören bei Familien abgesichert. Es empfiehlt sich zusätzlich eine konstante Risikolebensversicherung abzuschließen um den Lebensstandard halten zu können.

Immer mehr Versicherungen bieten auch die Risikolebens­versicherung mit verkürzten Gesundheits­fragen an, sogenannte Immo-Tarife. Die Voraussetzung ist, dass in einem relativ kurzen Abstand zum abgeschlossenen Immobilien­darlehen diese Versicherung angefragt wird. Der Vorteil ist, dass bestimmte Fragen zur Gesundheit mit kürzeren Abfragezeiträumen gestellt werden oder teilweise komplett entfallen.

Geschäftskredite absichern

Auch für Geschäftskredite ist die Absicherung mit einer Risikolebens­versicherung häufig zu empfehlen. Nehmen mehrere Geschäftspartner als Kreditnehmer einen gemeinsamen Kredit auf, sollte jeder von ihnen eine Versicherung abschließen – zum Beispiel bei einer Praxis­übernahme oder Kanzlei­gründung. Falls einer der Geschäfts­partner stirbt, zahlt die Versicherung an die verbleibenden Partner die Todesfallsumme aus.

Das kann vor allem bei Existenz­gründungen entscheidend sein: Der Tod eines Geschäfts­partners bedeutet bei fehlender Vorsorge schnell das Aus des ganzen Unternehmens, wenn die übrigen Gründer die monatlichen Kreditraten nicht mehr alleine stemmen können.

Risikolebens­versicherung mit fallender Versicherungssumme

Da ein Kredit meist regelmäßig getilgt wird, sinkt die Restschuld kontinuierlich im Laufe der Zeit. Daher bietet sich zur Absicherung eines Kredits eine Risikolebens­versicherung mit fallender Versicherungs­summe an. Hier haben Sie in der Regel die Wahl zwischen Verträgen mit linear und annuitätisch fallender Todesfall­summe.

Bei linear fallenden Verträgen sinkt die Summe jedes Jahr um einen festen Prozentsatz. Dies führt jedoch häufig dazu, dass die Todesfallsumme schneller sinkt als die offene Kreditschuld. Die Familien­angehörigen oder Geschäftspartner könnten im Todesfall den Kredit dann nicht komplett zurückzahlen.

In solchen Fällen sind eher annuitätisch fallende Policen zu empfehlen, bei denen die Versicherungssumme ungefähr so schnell sinkt wie die Kreditsumme.

Risikolebensversicherungen mit fallenden Versicherungssummen sind in der Regel günstiger als Verträge, die einen konstanten Betrag über die gesamte Laufzeit absichern – beispiels­weise 150.000 Euro. Denn mit der fallenden Versicherungssumme sinkt auch der Beitrag, der zu zahlen ist. Ist die Ersparnis über die gesamte Laufzeit allerdings nur gering, sollten Sie prüfen, ob nicht doch ein Vertrag mit konstanter Todesfallsumme sinnvoller ist.

Ausreichend lange Laufzeit wählen

Sie sollten für die Absicherung eine ausreichend lange Laufzeit wählen. Der Todesfallschutz sollte so lange bestehen bleiben, bis der Kredit vollständig getilgt ist. Ist die Rückzahlung etwa in 25 Jahren geplant, sollte die Versicherung ebenfalls eine Laufzeit von 25 Jahren haben.

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