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Große Pause: Fahrer dürfen Ruhezeit nicht im Lkw verbringen

München, 20.12.2017 | 15:03 | kro

Lastwagenfahrer dürfen ihre vorgeschriebene wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden nicht im Fahrzeug verbringen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Urteil entschieden.

Lkw-Fahrer gähntDie wöchentliche Ruhezeit darf nicht im Lkw verbracht werden.
Im verhandelten Fall hatte ein belgisches Transportunternehmen geklagt. In Belgien kann eine Geldbuße verhängt werden, wenn ein Fahrer die wöchentliche Ruhezeit in seinem Lastkraftwagen verbringt. Der EuGH sollte über die richtige Auslegung der entsprechenden EU-Verordnung entscheiden.

Aus Sicht der Luxemburger Richter war es das Ziel des Gesetzgebers, die Arbeitsbedingungen der Lastwagenfahrer zu verbessern. Dies sei nicht der Fall, wenn diese im Fahrzeug ihre wöchentliche Pause verbringen würden. Jedoch dürfe die tägliche Ruhezeit von mindestens neun Stunden im Lkw verbracht werden, sofern darin eine geeignete Schlafmöglichkeit vorhanden sei.

In Deutschland wird die entsprechende EU-Verordnung laut Spiegel Online bereits seit längerer Zeit so ausgelegt, dass die wöchentliche Ruhepause nicht im Lkw verbracht werden darf. Seit Mai sind Bußgelder für Verstöße fällig.

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