Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 44
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rsv@check24.de
München, 29.4.2015 | 14:28 | kro
Treten nach einem Gebrauchtwagenkauf vom Autohändler innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Verjährungsfrist aufgrund von Produktionsfehlern Schäden auf, muss der Verkäufer die Kosten für die Mängelbeseitigung übernehmen. Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Autohändlers festgeschriebene Verkürzung der gesetzlichen Frist ist unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden und damit die Rechte von Käufern gestärkt.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.