Entschädigung bei Flugproblemen

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Flugverspätung oder Flugausfall? Jetzt beraten lassen und Geld zurückholen!

Verbraucher können im Fall von Flugverspätungen, -ausfällen sowie bei vorverlegten Flügen entschädigt werden. Erste rechtliche Hilfe kann beispielsweise eine anwaltliche Erstberatung geben. Express-Entschädiger wie EUflight prüfen Ihre Forderung kostenlos und entschädigen Sie abzüglich einer Provision sofort.

Anwaltliche Beratung in 24 Stunden

Grundsätzlich ist eine Fluggesellschaft bei Flugstörungen dazu verpflichtet, die entstandenen Unannehmlichkeiten zu begleichen. Kommt es beispielsweise zu Flugverspätungen, die drei Stunden bei der Ankunft am Reiseziel übersteigen, stehen Ihnen von der Fluggesellschaft – je nach Distanz – eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zu.
Mit einer anwaltlichen Erstberatung können Sie sich schnell und einfach eine umfangreiche Analyse und Darstellung der Sachlage einholen. In einem weiteren Schritt wird außerdem die Rechtslage erörtert.

Jetzt sofortige Erstattung ohne Kostenrisiko anfragen

Über Express-Entschädiger wie EUflight können Sie Ihre Entschädigung sofort erhalten. Diese erfolgt auf Basis der EU-Verordnung 261/2004 und findet nach den Angaben der Flugdistanz statt. EUflight legt dabei Wert auf einen zügigen Auszahlungsprozess, indem Sie Ihre Forderung gegenüber der Fluggesellschaft direkt an EUflight verkaufen und das Unternehmen Sie nach Erhalt der Auszahlungsdokumente sofort entschädigt. Es entsteht dadurch kein Kostenrisiko für Sie!

Über unseren Rechtshilfe-Vergleich können Sie kostenlos eine sofortige Entschädigung anfragen, die innerhalb eines Werktags geprüft wird.