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Welche Kosten werden nicht übernommen?

Für bestimmte Schadensarten haftet Ihre private Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht:

  • vorsätzlich verursachte Schäden
  • strafbare Handlungen
  • gegen Sie verhängte Geldstrafen
  • Schäden durch Vertragspflichtverletzungen
  • Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen
  • Teilnahme an Box- oder Ringkämpfen
  • Schäden durch den Gebrauch von Fahrzeugen – egal ob Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge (hierfür gibt es eigene Haftpflichtversicherungen)
  • Schäden, die Sie jemandem bei der Jagd zufügen (hierfür ist eine separate Jagdhaftpflichtversicherung erforderlich)
  • Eigenschäden (betrifft auch alle Personen, die in Ihrem Haushalt leben beziehungsweise mitversichert sind)

Beispiel: Fällt Ihrer Frau eine teure Vase herunter und zerspringt, lehnt Ihre Familienhaftpflicht die Regulierung ab.

Auch wenn Sie beispielsweise einem Bekannten beim Umzug helfen, sollten Sie sich vorsehen. Hier unterscheiden sich die Policen deutlich. Manche Versicherer bieten bei Gefälligkeitsarbeiten oder Freundschaftsdiensten keinen Versicherungsschutz.

Risiken separat versichern

Einige weitere besondere Risiken sind in der Privathaftpflicht ebenfalls nicht enthalten. Sie werden über gesonderte Versicherungen abgesichert, zum Beispiel:

Sollten Sie dem Versicherer bei Vertragsabschluss eventuelle Vorschäden verschwiegen haben, kann dies im Versicherungsfall sogar zur Kündigung und damit dem Verlust des Versicherungsschutzes führen. Daher sind wahrheitsgemäße Angaben bei Vertragsabschluss absolut wichtig.

Kommt es zu einem Privathaftpflichtfall, informieren Sie unverzüglich Ihre Versicherungsgesellschaft darüber. Schildern Sie dabei den genauen Schadenshergang mit allen relevanten Informationen. Eventuell haben Sie auch Bilder oder Skizzen zur Verdeutlichung parat.

Wichtig: Gestehen Sie gegenüber dem Geschädigten keine Schuld ein und zahlen Sie keinen Schadensersatz. Dies ist Sache des Versicherungsunternehmens. Halten Sie darüber hinaus den Versicherer über alle Vorgänge – wie Gerichtstermine oder Mahnbescheide – auf dem Laufenden.

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