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Mit der privaten Krankenversicherung (PKV) genießen Sie einen hochwertigeren Versicherungsschutz. Leistungen wie hohe Zahlungen für Zahnersatz oder Behandlungen durch Spezialisten sind häufig standardmäßig enthalten. Zudem können Sie wichtige Leistungsbestandteile individuell zusammenstellen.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge der privaten Krankenversicherung einkommensunabhängig. Das bedeutet, dass Gutverdiener viel Geld sparen können.
Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (73.800 Euro, Stand: 2025) können in die private Krankenversicherung wechseln.
Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Beamtenanwärter können sich einkommensunabhängig privat versichern.
Auch Studenten können sich am Anfang ihres Studiums von ihrer Versicherungspflicht befreien lassen und eine private Krankenversicherung abschließen. Diese Entscheidung gilt für das ganze Studium.
Eltern können ihre Kinder ebenfalls privat absichern. Dies ist auch möglich, wenn beide Elternteile gesetzlich versichert sind.
Die Beiträge der PKV sind nicht einkommensabhängig. Ihre Höhe richtet sich stattdessen nach dem Leistungsumfang, Ihrem Alter und Gesundheitszustand. Sind Sie jung und gutverdienend, können Sie daher in der privaten Krankenversicherung sparen – und das bei einem hochwertigen Versicherungsschutz.
Zudem gibt es deutliche Beitragsunterschiede zwischen den Versicherungsgesellschaften. Ein Vergleich der verschiedenen Versicherer ist daher sinnvoll.
Wichtig: Sie gehen zu keiner Zeit ein Risiko ein. Sollte Ihr Antrag nicht angenommen werden, bleiben Sie weiter bei Ihrer Kasse versichert.
Im Idealfall sichern Sie sich mit einer privaten Krankenversicherung für den Rest Ihres Lebens bei einem Anbieter ab. Bei der Auswahl der Gesellschaft sollten Sie daher auf einige Merkmale besonders achten:
Diese Kriterien sind daher auch Teil unserer CHECK24-Tarifnote. Machen Sie den Vergleich und informieren Sie sich!
Teilnehmende Versicherer
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 4.300 Tarifvarianten der privaten Krankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.